Krankenhausplanung in NRW: Einführung sinnvoller Strukturen statt Kahlschlag

Düsseldorf/Münster – Der geplante Paradigmenwechsel in der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung wird von den beiden Ärztekammern des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) positiv gesehen.
„Wir unterstützen den neuen Weg zu mehr Qualität in der stationären Versorgung“, sagte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Johannes Albert Gehle, dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). „Eine zielgenauere Planung ermöglicht es dem Land, besser auf die Bedarfe der Bevölkerung einzugehen. Zugleich können die negativen Auswirkungen des Wettbewerbs, die wir heute erleben, reduziert werden.“
Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat Anfang des Monats einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem er die Krankenhausplanung reformieren will, um die Qualität der stationären Versorgung zu erhöhen.
Künftig soll die Krankenhausplanung nicht mehr auf der Basis von Krankenhausbetten erfolgen, sondern auf der Basis medizinischer Leistungen. Um eine höhere Fachlichkeit der Krankenhäuser zu erreichen, sollen die medizinischen Leistungsbereiche dabei mit Qualitätsindikatoren wie Mindestmengen verknüpft werden.
Ärztekammern gehen den Weg mit
Aus dem Gesundheitsministerium des Landes heißt es, Laumann wolle die seit Langem kritisierten stationären Doppelstrukturen mithilfe der Reform abbauen und die Behandlungsqualität in den einzelnen Kliniken flächendeckend steigern. Das Ziel sei kein Kahlschlag, sondern die Etablierung sinnvoller Strukturen, um eine bestmögliche Versorgungsqualität der Bevölkerung zu erreichen.
Weil der Fokus der Reform auf der Versorgungsqualität und nicht auf dem Abbau von Kapazitäten liegt, gehen die beiden Ärztekammern den Weg mit. Gehle bewertet es dabei positiv, dass der Sachverstand der Ärztekammern künftig bereits früher in den Planungsprozess einfließen könne.
„Der Erhalt der ortsnahen Versorgung als Ziel der Krankenhausplanung ist wichtig und darf nicht aus den Augen verloren werden“, betonte er. Zudem begrüßt Gehle, dass sich die medizinischen Leistungsbereiche künftig an der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren sollen – so, wie es die Ärztekammern gefordert haben.
Henke: Reform ermöglicht sinnvolle Arbeitsteilung
Die bisherige Krankenhausplanung habe nicht dazu geführt, den durch das DRG-System angereizten ungesunden Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern zu begrenzen, sagte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO), Rudolf Henke, dem DÄ.
Die Beschränkung der Planung auf eine reine Rahmenplanung habe sich nicht bewährt. „Die Hoffnung, dass die Marktkräfte und das DRG-System eine rationale Versorgungsstruktur praktisch von alleine entstehen lassen, hat sich nicht erfüllt“, so Henke.
Heute könne ein Krankenhausbetreiber selbst entscheiden, welche medizinischen Leistungen er anbietet, wenn er dafür die personellen und technischen Voraussetzungen erfüllt. In der Folge würden spezialisierte, im DRG-System gut vergütete Leistungen von immer mehr Krankenhäusern erbracht, ohne dass überprüft werden könne, ob dies unter Versorgungs- und Qualitätsaspekten sinnvoll sei, sagte Henke.
So habe die Konkurrenz untereinander mehr und mehr die Kooperation miteinander verdrängt. Die nun vorgesehene Krankenhausplanung eröffne hingegen die Möglichkeit sinnvoller Arbeitsteilung und Schwerpunktbildung im Sinne einer besseren Patientenversorgung.
Gehle betonte, dass zu einer neuen Krankenhausplanung auch eine entsprechende Krankenhausinvestitionsfinanzierung sowie eine Reform des DRG-Systems gehörten. „Wir begrüßen es, dass Nordrhein-Westfalen die Mittel für die Krankenhausinvestitionen deutlich aufgestockt hat“, erklärte er. Das dürfe jedoch kein Einmaleffekt bleiben, sondern müsse Kontinuität erhalten.
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