Politik

Krankenhäuser: Linke will Personalkosten aus Fallpauschalen ausgliedern

  • Mittwoch, 12. November 2025
/shahrilkhmd, stock.adobe.com
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Berlin – Für Änderungen am Finanzierungssystem der Betriebskosten in Krankenhäusern plädiert die Linksfraktion im Bundestag. Die Vergütung nach Fallpauschalen (DRG) schaffe in Kliniken den Fehlanreiz, die Menge der Behandlungen zu steigern, um mehr Einnahmen zu erzielen, auch wenn dies nicht medizinisch begründet sei, heißt es in einem Antrag der Bundestagsfraktion.

Das DRG-System orientiere sich ausschließlich an der Anzahl und Art der abgerechneten Diagnosen oder Prozeduren, so die Fraktion. Tatsächlich entstünden den Krankenhäusern jedoch auch unabhängig von der Zahl abrechenbarer Fälle erhebliche Kosten – insbesondere für das Personal. In der Versorgungspraxis hätten die Beschäftigten deutlich mehr Patientenkontakte, als es die Fallstatistiken abbilden.

Beispielhaft wird auf Wiedervorstellungen, nicht versicherte Patienten sowie kurze Behandlungen, Beratungen oder nicht abrechnungsfähige Leistungen verwiesen. Diese Kontakte würden auch realen Arbeitsaufwand verursachen und Personalressourcen binden, erschienen aber in der Abrechnungslogik nicht als „Fälle“, so die Linken.

Häufig befänden sich die Beschäftigten bereits an der Belastungsgrenze, während die Statistik eine vermeintlich geringe Auslastung suggeriert. Hinzu komme, dass Kosten für die Bereithaltung von Personal auch unabhängig von Patientenkontakten anfallen würden.

Die fallbasierte Vergütung führt aus Sicht der Linken dazu, dass Einrichtungen mit hoher Fallzahl ihre Fixkosten leichter decken können, während Häuser mit vielen, aber nicht abrechnungsfähigen Kontakten und Häuser, die weniger Patienten behandeln aber trotzdem ihr Personal rund um die Uhr vorhalten müssen, strukturell unterfinanziert bleiben.

Zwar solle die aktuelle Krankenhausreform die bekannten Probleme der Krankenhausfinanzierung beheben. „Diesem Anspruch wird die Vorhaltefinanzierung in ihrer aktuell beschlossenen Form nicht gerecht“, heißt es dazu im Antrag. Die Höhe der Vorhaltepauschalen sei an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt und orientiere sich eben nicht an tatsächlich anfallenden Kosten, so die Kritik.

2020 sei mit dem Pflegebudget die Finanzierung der Pflegekräfte nach dem Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt worden. Seitdem würden die Kosten der Pflege aus den Fallpauschalen ausgeklammert. Den Krankenhäusern würden die tatsächlich entstehenden Kosten erstattet. Dies habe dazu geführt, dass mehr Pflegekräfte eingestellt wurden. Allerdings müssten die Krankenhäuser andere Berufsgruppen weiter aus den DRG-Erlösen bezahlen.

Die Einführung einer Vorhaltevergütung geht aus Sicht der Linksfraktion mit dem Versprechen einher, dass den Krankenhäusern auch die Kosten finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der Behandlungen anfallen. Diesem Anspruch werde die Vorhaltefinanzierung aber nicht gerecht, weil die Höhe der Vorhaltepauschalen an die Höhe der Fallpauschalen und damit ebenfalls an Behandlungsmengen gekoppelt sei.

Die Abgeordneten der Linken fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Personalkosten der Krankenhäuser vollständig aus den Fallpauschalen ausgliedert. Analog zum Pflegebudget sollen dann sämtliche Personalkosten der Krankenhäuser von den Kostenträgern kostendeckend refinanziert werden.

Dazu solle auf der Grundlage der Personalkosten des Vorjahres ein Tagessatz als Abschlagszahlung vereinbart werden, den die Kostenträger den Kliniken zahlen. Nach Ende des Jahres würde anhand der nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Personalkosten abgerechnet werden.

Für die Ermittlung der notwendigen Personalausstattung soll die Bundesregierung die Beauftragung „zur Entwicklung verbindlicher, wissenschaftlich fundierter Personalbemessungsinstrumente für sämtliche Berufsgruppen aller Bereiche“ im Krankenhaus in die Wege leiten.

„Wer gebraucht wird für eine gute Versorgung, der muss auch finanziert werden. Im DRG-System lohnt es sich, am Personal zu sparen, um Gewinne zu generieren. Das ist schlecht für die Beschäftigten und gefährlich für die Versorgung“, sagte Linken-Politikerin Stella Merendino, Sprecherin für Krankenhaus- und Notfallversorgung, dem Deutschen Ärzteblatt.

EB/aha

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