Krankenhausgesellschaft: Bei Qualitätssicherung ist „zu viel des Guten“ geplant
Berlin – „Das Hauptanliegen der Regierungsparteien bei der Krankenhausreform ist die Qualitätsoffensive“, meinte die krankenhauspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Marina Kermer, auf einer Informationsveranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am Freitag in Berlin. Viele Ärzte verwiesen in diesem Zusammenhang auf bestehende Zertifizierungen und bestehendes Qualitätsmanagement. „Viele Krankenhäuser beteiligen sich zum Beispiel an Kampagnen zur Hygieneverbesserung – aber nicht alle“, sagte Kermer. „Für letztere müssen die Rahmenbedingungen verschärft werden.“
Die von Bund und Ländern vorgelegten Eckpunkte zur Krankenhausreform seien durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, befand der Vorsitzende des Fachausschusses Personal und Organisation der DKG, Joachim Finklenburg. Bei der Qualitätssicherung müsse man jedoch darüber nachdenken, ob nicht des Guten zu viel geplant sei. „Es gibt 18,8 Millionen stationäre Patienten und 2.500 Behandlungsfehler, von denen die Hälfte anerkannt ist“, sagte Finklenburg. „Andere Industriebereiche wären froh, wenn sie eine solche Quote hätten.“
Länder wollen sich an Qualitätsvorgaben des G-BA halten
Qualität soll künftig auch Bestandteil der Krankenhausplanung werden. Entsprechende Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erarbeiten. „Wir leben in einem Qualitätsföderalismus. Jeder macht andere Strukturvorgaben“, sagte der Referatsleiter Krankenhausversorgung des Hessischen Gesundheitsministeriums, Jochen Metzner.
Deshalb sei es gut, „dass wir nun über den G-BA bundeseinheitliche Qualitätsindikatoren bekommen“. Die Länder müssten sich zwar nicht daran halten, „es haben aber alle signalisiert, dass sie es machen wollen“, sagte Metzner. „Die Ergebnisqualität zu definieren, ist eine Riesenaufgabe. Ob es klappt, werden wir sehen. Aber man muss es wenigstens versuchen.“
„Wenn Prozessqualität künftig vorgeschrieben wird, dann muss sie auch bezahlt werden. Das geht nicht anders“, betonte der Vizepräsident der DKG, Michael Philippi. „Wir können dabei über Personalstandards reden, aber man kann dann nicht zu den Krankenhäusern sagen: Dann seht mal zu, woher ihr das Geld dafür bekommt.“
DKG: „Schutzgebühr“ überfordert manche Krankenhäuser
Damit die Krankenhäuser neue Pflegekräfte einstellen können, wollen Bund und Länder den Häusern während eines Zeitraums von drei Jahren 660 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Kermer wies darauf hin, dass Krankenhäuser dabei einen Eigenanteil von zehn Prozent finanzieren müssten, als „Schutzgebühr“.
Finklenburg meinte, dass jedes Krankenhaus mit diesem Geld nur eine neue Pflegekraft pro Jahr finanzieren könne. Damit würden die Probleme auf Dauer nicht gelöst. Und der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein, betonte, dass für manche Krankenhäuser die 10 Prozent mehr seien als eine Schutzgebühr: „Sie verlangen von Krankenhäusern, die jetzt schon Defizite haben, die neuen Pflegekräfte über noch höhere Defizite selbst zu finanzieren.“ Das müsse noch einmal überdacht werden.
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