Krankenhausverband für Reha-Härtefallregelung bis zum nächsten Winter

Berlin – Einen Härtefallfonds für Rehabilitationseinrichtungen bis zum Winter 2023/2024 fordert der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd). Geschieht das nicht, drohten Angebotseinschränkungen bei der medizinischen Rehabilitation, mahnte heute der Verband.
„Die Koalitionsfraktionen sollten den Empfehlungen der Expertenkommission folgen und die Laufzeit des Härtefallfonds für Reha-Einrichtungen bis zum Winter 2023/2024 verlängern. Nach jetzigem Stand soll der Erdgas-, Wärme- und Stromkostenzuschuss nur für das auslaufende Jahr 2022 beschlossen werden. Das kann die erheblichen Finanzierungslücken, die den Kliniken trotz der Gas-Wärme-Preisbremse 2023 und 2024 entstehen, nicht decken“, betonte Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd.
Die mit der Preisbremse erwarteten Einsparungen von 20 Prozent beim Strom und 30 Prozent beim Gasverbrauch könnten die Reha-Einrichtungen nicht kurzfristig realisieren, so Rümmelin.
Zudem lägen auch die gedeckelten Energiekosten schon weit über den in der Vergangenheit von den Einrichtungen verhandelten Preisen. Hinzu kämen erhebliche Belastungen durch höhere Sachkosten – etwa für Lebensmittel, Medizinprodukte und Dienstleistungen.
Ohne eine Härtefallregelung bis zum nächsten Winter drohten Angebotseinschränkungen in der medizinischen Rehabilitation, warnte die kkvd-Geschäftsführerin. Das gelte insbesondere, da die Kliniken bislang keine Sicherheit darüber hätten, dass Finanzierungslücken im Rahmen der anstehenden Vergütungsverhandlungen mit der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung geschlossen werden.
Wenn der Gesetzgeber den Härtefallfonds nicht erweitere, müssten die Kostenträger aus Sicht des kkvd gesetzlich zu den notwendigen Vergütungsanpassungen verpflichtet werden.
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