Politik

Krankenhaus­versorgung in Niedersachsen bekommt neue Struktur

  • Dienstag, 28. Juni 2022
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des niedersächsischen Landtags./picture alliance, Moritz Frankenberg
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des niedersächsischen Landtags./picture alliance, Moritz Frankenberg

Hannover – Die medizinische Versorgung in Niedersachsen wird neu geordnet. Dafür soll das Land in acht Versorgungsregionen unterteilt werden, außerdem werden die Krankenhäuser in drei Stufen als Grund-, Schwerpunkt- oder Maximalversorger klassifiziert.

Spezielle Behandlungen sollen dann nur noch in größeren Kliniken angeboten werden. Das sieht eine von SPD und CDU vorangetriebene Neufassung des Krankenhausgesetzes hervor, die im Landtag in Hannover heute eine große Mehrheit bekam. Auch die Grünen stimmten dafür, nur die FDP sowie fraktionslose Abge­ordnete enthielten sich.

Ziel der Reform ist es, eine wohnortnahe Versorgung einerseits und hochwertige Behandlungen andererseits sicherzustellen. Die Reform könnte jedoch auch zur Schließung zahlreicher Krankenhäuser führen.

Aus der Landtagskommission, die das Gesetz maßgeblich vorbereitet hatte, hieß es im Januar, von den 168 Krankenhäusern in Niedersachsen könnten in den kommenden zehn Jahren etwa 30 bis 40 wegfallen. Mögliche Lücken sollen „regionale Gesundheitszentren“ schließen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sprach im Landtag von einem „Meilenstein für die medizinische Versorgung“. Die Reform stelle das Wohl der Patienten in den Mittelpunkt und sorge dafür, dass es in den nächsten Jahrzehnten „eine sehr gute Krankenhausversorgung an jeder Ecke in Niedersachsen“ geben werde.

Die Details – etwa wo die Grenzen der Versorgungsregionen verlaufen und welches Krankenhaus welcher Versorgungsstufe zugerechnet wird – soll das Gesundheitsministerium demnächst per Verordnung bestim­men.

In den vergangenen 30 Jahren sind in Niedersachsen bereits rund 70 Kliniken von den Betreibern geschlos­sen worden, wie der SPD-Abgeordnete Uwe Schwarz betonte.

Mit dem neuen Gesetz soll es künftig jedoch klarere Kriterien für den Erhalt oder Wegfall eines Krankenhau­ses geben. Außerdem erhält das Land mehr Eingriffsmöglichkeiten, etwa wenn eine Klinik dem Versor­gungsauftrag nicht in ausreichendem Maße nachkommt.

dpa

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