Politik

Sächsisches Kabinett verabschiedet neues Krankenhausgesetz

  • Mittwoch, 20. Juli 2022
/REDPIXEL, stock.adobe.com
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Dresden – Das sächsische Kabinett hat den Entwurf eines neuen Krankenhausgesetzes verabschiedet. „Der Freistaat Sachsen soll über leistungsfähige und gut vernetzte Kranken­hausstrukturen verfügen, in denen auch in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger medizinisch versorgt sind – und das qualitativ hochwertig“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) gestern in Dresden.

Dafür biete das neue Gesetz den rechtlichen Rahmen. Ab September soll sich der Landtag damit befassen. Das Ziel besteht darin, das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.

Das aktuell geltende Gesetz ist fast 30 Jahre alt. Mit Blick auf die demografische Entwick­lung, den Fachkräfte­bedarf und die Digitalisierung bestand die Notwendigkeit, es umfas­send zu novellieren.

Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. In Sachsen stehen der Bevölkerung 78 Krankenhäuser zur stationäre Versorgung zur Verfügung.

SPD-Gesundheitsexpertin Simone Lang stellte die Qualität der Versorgung in den Vordergrund. „Denn nie­mandem nützt ein Krankenhaus um die Ecke, in das man mit ungutem Gefühl reingeht, weil die nötige Erfah­rung oder das nötige Personal vor Ort fehlen. Daher ist für uns klar, dass die Krankenhausnovelle weiterhin eine flächendeckende Grundversorgung vorsehen muss.“

Dabei sei es aber im Sinne der Patienten, spezialisierte Eingriffe nur an Schwerpunkt­standorten durchzu­führen. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf, die Qualitätssicherung und den nötigen Wissenstransfer sei eine deutlich stärkere Kooperation und Vernetzung zwischen den Krankenhäusern erstrebenswert.

dpa

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