Ärzteschaft

Krankenhaus­zukunftsgesetz ermöglicht kooperative Versorgungsansätze

  • Montag, 24. April 2023
/ipopba, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ermöglicht ein versorgungstechnisches „Aufeinanderzu­gehen“ der Krankenhäuser. Das hat Michael von Wagner, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinische Infor­mationssysteme und Digitalisierung des Universitätsklinikums Frankfurt, anlässlich des 129. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) betont.

Die mit dem Gesetz verbundene Förderung von digitalen Standards, Strukturen und Schnittstellen sei die Grundvoraussetzung für Vieles weitere, so von Wagner. Insbesondere leiste das KHZG einen wichtigen Anteil dazu, die Telematikinfrastruktur (TI) wirklich als Datenautobahn nutzbar zu machen – dies werde beispiels­weise die Mehrwerte der elektronischen Patientenakte (ePA) zutage treten lassen.

Zudem erlaube die mit dem KHZG verfolgte bessere Vernetzung eine stärkere Zusammenarbeit von Kranken­häusern unterschiedlicher Versorgungsausrichtung und Schwerpunktsetzung. Nicht zuletzt die Coronapande­mie habe klar aufgezeigt, dass mehr Kooperation die Behandlungsqualität und die Versorgungssicherheit stei­gere.

Ähnlich argumentierte Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. Der Digitalisierungsgrad der deutschen Kranken­häuser sei „sehr unterschiedlich“. Dies habe in der Pandemie zu erheblichen Problemen beim Datenaustausch geführt.

In Verbindung mit der aktuellen Umsetzung der TI, den vorgegebenen technischen wie semantischen Stan­dards und der Einführung und Ausgestaltung eines deutschen SNOMED-CT-Katalogs unter Leitung des Bun­desinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestehe nun die Gelegenheit einer automatisierten Vernetzung von dezentral vorliegenden Patienteninformationen, sagte von Wagner.

Neben der Etablierung von technischen Grundlagen müssten von der Gesundheitspolitik aber auch verstärkt Anreize für kooperatives Arbeiten gesetzt werden. Dies sei nicht nur eine Frage der Digitalisierung – auch bei der Vergütungssystematik bestehe entsprechender „Nachholbedarf“.

aha

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