Krankenkassen geben Hausärzten Rückendeckung bei telefonischer Krankschreibung

Berlin – Die Hausärzte in Deutschland halten in der Debatte um eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung Schützenhilfe von mehreren Krankenkassen.
„Die Erfahrungen aus der Pandemie haben gezeigt, dass die telefonische Krankschreibung verantwortungsvoll genutzt wurde und eine Möglichkeit sein kann, die Arztpraxen gerade in Infektionswellen zu entlasten und zu einer Reduzierung von Kontakten mit erkrankten Personen beizutragen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der AOK, Carola Reimann, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, betonte: „In der Abwägung bringt die telefonische Krankschreibung aus meiner Sicht mehr Vorteile mit sich.“ Natürlich sei eine Krankmeldung per Anruf niedrigschwelliger als der Gang in die Arztpraxis.
„Allerdings ist dies auch nur für die Patientinnen und Patienten möglich, die der Arztpraxis bekannt sind“, betonte Baas. AOK-Chefin Reimann erklärte: „Für den hohen Krankenstand der letzten Monate und Jahre gibt es eine Vielzahl von Gründen. Die telefonische Krankschreibung gehört nach allem, was wir wissen, nicht dazu.“
Angesichts eines hohen Krankenstandes hatten Arbeitgeber zuletzt ihre Forderung nach einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung bekräftigt. „Lasst uns zurückkehren zum bewährten Verfahren. Ungerechtfertigte Praktiken von digitalen Geschäftemachern müssen unterbunden werden. Das lässt Missbrauch wahrscheinlich erscheinen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, hatte eine mögliche Abschaffung hingegen als „schlichtweg absurd“ bezeichnet. Die Einführung der telefonischen Krankschreibung sei aus medizinischer Sicht sinnvoll gewesen und bisher „eine der ganz wenigen erfolgreichen politischen Maßnahmen zur Entbürokratisierung des Gesundheitswesens“ gewesen.
Die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) sieht das ebenso. Es sei wichtig, dass es im Ermessen der Ärzte liege, ob eine telefonische Krankschreibung möglich oder eine persönliche Untersuchung notwendig sei, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch heute.
Der Vize-Vorsitzende der KVN, Thorsten Schmidt, wies darauf hin, dass zum Beispiel in der aktuellen Infektionswelle das Ansteckungsrisiko des Praxispersonals und anderer Patienten mit der telefonischen Krankschreibung reduziert werde.
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