Ärzteschaft

Hausärzte verteidigen telefonische Krankschreibung

  • Freitag, 13. September 2024
/Heide, stock.adobe.com
/Heide, stock.adobe.com

Berlin – Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat das Eintreten von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für ein Ende der telefonischen Krankschreibung kritisiert. Man könne die Aussagen nicht nachvollziehen, sagte der Vorsitzende Markus Beier.

Die Einführung der Regelung sei medizinisch und versorgungspolitisch eine absolut richtige und sinnvolle Entscheidung gewesen. Unterstellungen, dass sich Menschen damit einen schlanken Fuß machten, könne man aus der täglichen Arbeit nicht bestätigen.

Lindner hatte gestern bei einer Veranstaltung in Berlin gesagt: „Man wird für die Krankmeldung zukünftig wieder zum Arzt gehen müssen und das nicht einfach nur telefonisch erledigen können.“

Er wolle niemandem vorwerfen, die Regelung auszunutzen. Es gebe aber leider „eine Korrelation zwischen dem jährlichen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme, die als guter Bürokratieab­bau gedacht war“.

Beier warnte dagegen vor der Gefährdung einer Regelung, „die unsere Praxen wie auch unsere Patientinnen und Patienten gerade in den extremen Infektmonaten entlastet und eine der wenigen politischen Maßnah­men ist, die aktuell wirklich Bürokratie reduziert.“

Es sei bekannt, dass sich die gestiegene Zahl der Krankschreibungen in großen Teilen auf die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückführen lasse. Dadurch würden nun auch Krank­schreibungen erfasst, die die Kassen früher nie erreicht hätten.

Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, war in der Coronapandemie eingeführt worden. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss eine dauerhafte Regelung.

Patienten können sich dann telefonisch krankschreiben lassen, wenn sie in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome haben. Im Zuge ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des erhöhten Krankenstands eine Überprüfung der Maßnahme vereinbart.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung