Politik

Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen übernehmen Kosten für Notfallsanitäter­ausbildung

  • Mittwoch, 27. Februar 2019
/dpa
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Düsseldorf – Die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen werden die Kosten der Notfallsanitäterausbildung vollständig übernehmen. Drei Klagen, die gegen Kommunen laufen, wollen die Kassen zurücknehmen und Widerspruchsverfahren nicht weiter verfolgen. „Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen damit die Konsequenzen aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Schleswig-Holstein und einem Gutachten des NRW-Gesundheitsministeriums“, erklärte Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung NRW des Verbandes der Ersatzkassen, gestern.

Daraus folge, dass die Krankenkassen in den Gesprächen mit den Kommunen über die Bedarfsplanung im Rettungsdienst künftig „ihre Vorbehalte gegen die Finanzierung der Kosten der Ausbildung nicht mehr vorbringen und die notwendigen und anerkennungs­fähigen Kosten berücksichtigen werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Kassen in NRW.

2014 hatte der Bundesgesetzgeber das Berufsbild des Notfallsanitäters geschaffen. Bis 2021 können sich die früheren Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern fortbilden, ohne eine Vollausbildung absolvieren zu müssen. Diese Vollausbildungen wurden auf drei Jahre erhöht. Ab 2027 dürfen Rettungswagen nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden.

Geändertes Rettungsgesetz verpflichtet die Krankenkassen zur Übernahme der Ausbildungskosten

Durch das von der damaligen Landesregierung geänderte Rettungsgesetz wurden die Krankenkassen verpflichtet, nicht nur die Mehrkosten der neuen Ausbildung, sondern alle Ausbildungskosten zu tragen. Zuvor hatten die Kommunen die Ausbildung zu Rettungsassistenten finanziert. Die Bestimmung des NRW-Gesetzes hatten die Krankenkassen in NRW juristisch mit der Begründung angefochten, dass das Land NRW dazu nicht die gesetzliche Befugnis habe. In einem ähnlichen gelagerten Fall in Schleswig-Holstein hat dagegen das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Dezember 2018 die Regelungskompetenz des Landes aber bejaht. Aus dieser Entscheidung haben die gesetzlichen Krankenkassen in NRW nun die Konsequenzen gezogen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) begrüßte die Erklärung der Krankenkassen. „Die vertrauensvollen Gespräche zwischen Ministerium und Kassen haben Früchte getragen. Ich freue mich, dass die Kassen ihre Finanzierungsvorbehalte aufgegeben haben“, sagte er. Dieses Miteinander sei eine wichtige Basis für die sehr gute rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung in NRW und für die Fortentwicklung dieser Strukturen, so Laumann.

hil

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