Krankenkassen können Klagen gegen Kliniken nur nach und nach zurückziehen

Berlin – Die Krankenkassen wehren sich gegen Kritik, sie würden die im Dezember 2018 unter Moderation des Bundesgesundheitsministeriums abgestimmte Empfehlung zur Rücknahme der Klageverfahren gegenüber Krankenhäusern mit Schlaganfallversorgung nicht oder nur zögerlich umsetzen.
„Die Ersatzkassen, AOKs, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft setzen die Empfehlung, wie mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vereinbart, schnellstmöglich um“, erklärten die Kassen gestern. Die Klagen gegen die betroffenen Krankenhäuser würden somit „zeitnah vollständig zurückgenommen, sofern die in der Empfehlung formulierte Voraussetzung erfüllt ist“.
Aber ob diese Voraussetzung erfüllt sei, müssten die Kassen je im Einzelfall prüfen – und das brauche Zeit. „Es ist unseriös, wenn einzelne Vertreter von Krankenhäusern diesen Zeitablauf zum Anlass nehmen, um die Rechnungsprüfungsverfahren insgesamt zu diskreditieren“, betonten die Kassen. Rechnungsprüfungen seien in Geschäftsbeziehungen Standard. Dies sei dem sorgsamen Umgang mit Beitragsgeldern der Versicherten geschuldet.
Zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) hatten im November 2018 zu einer Klagewelle von Krankenkassen bei Krankenhäusern mit Schlaganfallversorgung geführt. Aufgrund der BSG-Urteile konnten Krankenkassen Rückforderungen gegen Kliniken geltend machen, wenn diese bestimmte Vorgaben nicht eingehalten hatten. Am 6. Dezember hatten sich das Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf eine gemeinsame Erklärung für Krankenkassen und Kliniken zu den Klageverfahren verständigt.
Sie riefen die Krankenkassen in Deutschland dazu auf, bei den Sozialgerichten eingereichte Klagen wegen möglicherweise fehlerhafter Krankenhausabrechnungen zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls und zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung zu überprüfen. Die Konfliktparteien sollten die Klagen und Aufrechnungen fallen lassen, sofern die neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt seien. Dazu hatte das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zwei Klarstellungen zum Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2019 veröffentlicht.
Ende Januar hatte sich die Situation an den Gerichten aber noch nicht entschärft:„Die Situation ist dramatisch“, sagte der Vizepräsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (NRW), Martin Löns, in Essen. Er schätzte die Summe der Verfahren allein in NRW auf rund 50.000 Verfahren.
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