Vermischtes

Kliniken und Kassen blockieren mit Streit Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen

  • Donnerstag, 21. März 2019
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Hannover – Die Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen haben mit einer Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken wegen möglicherweise strittiger Abrechnungen zu kämpfen. Nachdem der Bundestag Anfang November beschlossen hatte, die Verjährungs­frist von vier auf zwei Jahre zu verkürzen, seien alleine in den ersten neun Novemberta­gen 2018 rund 3.200 Klagen zu 15.000 Abrechnungsfällen eingegangen, sagte der Prä­sident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Peter Heine, heute.

Andere Bundesländer haben mit einer ähnlichen Klagelawine zu kämpfen. Eine auf Bundesebene erreichte Verständigung zeige in der Praxis keine Wirkung. „Die Partner­schaft zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, von der man eigentlich ausgehen muss, ist eine Gegnerschaft geworden“, beklagte Heine. Beide Seiten bemühten hochpro­fessionelle Anwaltskanzleien, um gegeneinander vorzugehen.

Damit behinderten Krankenkassen und Kliniken eine zügige Rechtssprechung für den Bürger, der sich etwa wegen seiner Hartz IV-Leistungen oder der Erstattung lebens­rettender Medikamente an die Gerichte wendet.

In dem bundesweiten Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungs­kosten, die Krankenkassen nun vorsorglich per Klage zurückforderten. Nach der Verkür­zung der Verjährungsfrist reichten Kassen kurzfristig Zehntausende Klagen bei Sozialge­richten ein. Die Politik schaltete sich ein, um finanzielle Schwierigkeiten für Kranken­häuser zu vermeiden.

dpa

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