Kliniken und Kassen blockieren mit Streit Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen

Hannover – Die Sozialgerichte in Niedersachsen und Bremen haben mit einer Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken wegen möglicherweise strittiger Abrechnungen zu kämpfen. Nachdem der Bundestag Anfang November beschlossen hatte, die Verjährungsfrist von vier auf zwei Jahre zu verkürzen, seien alleine in den ersten neun Novembertagen 2018 rund 3.200 Klagen zu 15.000 Abrechnungsfällen eingegangen, sagte der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Peter Heine, heute.
Andere Bundesländer haben mit einer ähnlichen Klagelawine zu kämpfen. Eine auf Bundesebene erreichte Verständigung zeige in der Praxis keine Wirkung. „Die Partnerschaft zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, von der man eigentlich ausgehen muss, ist eine Gegnerschaft geworden“, beklagte Heine. Beide Seiten bemühten hochprofessionelle Anwaltskanzleien, um gegeneinander vorzugehen.
Damit behinderten Krankenkassen und Kliniken eine zügige Rechtssprechung für den Bürger, der sich etwa wegen seiner Hartz IV-Leistungen oder der Erstattung lebensrettender Medikamente an die Gerichte wendet.
In dem bundesweiten Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Krankenkassen nun vorsorglich per Klage zurückforderten. Nach der Verkürzung der Verjährungsfrist reichten Kassen kurzfristig Zehntausende Klagen bei Sozialgerichten ein. Die Politik schaltete sich ein, um finanzielle Schwierigkeiten für Krankenhäuser zu vermeiden.
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