Politik

Krankenkassen sehen Abschmelzung ihrer Rücklagen weiter kritisch

  • Montag, 8. Oktober 2018
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Berlin – Gesundheitsexperten haben heute das von der Bundesregierung vorgelegte Versichertenentlastungsgesetz in großen Teilen begrüßt. Sie sehen aber dennoch Korrekturbedarf, wie eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags und schriftliche Stellungnahmen zeigen.

Während die paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von Sozialverbänden und Krankenkassen befürwortet wird, warnen die Arbeitgeber vor höheren Lohnzusatzkosten. Im Detail umstritten sind die Absenkung der Mindest­beitragsbemessungsgrenze für kleine Selbstständige, die Abschmelzung großer Rücklagen bei den Krankenkassen und das Verfahren zur Streichung von Karteileichen aus den Bilanzen der Krankenversicherungen.

Krankenkassen kritisieren die Absenkung ihrer Rücklagen

Von Krankenkassen kritisch gesehen wird die Regelung zur Absenkung ihrer Rücklagen. Nach Ansicht der Betriebskrankenkassen (BKK) birgt die verpflichtende Senkung des Zusatzbeitrags ab einer bestimmten Obergrenze „erhebliche Risiken und Wettbewerbsbeeinträchtigungen“. Erst bei Kassen mit mehr als 100.000 Mitgliedern sei sichergestellt, dass bei einer Reduzierung der Finanzreserven ein „Auftreten von Hochkostenfällen“ nicht kurzfristig zu einer existenziellen Bedrohung führen könne.

Auch der AOK-Bundesverband sieht die Regelung kritisch und befürchtet, dass finanzielle Handlungsspielräume eingeengt werden. Dies könnte die langfristigen Planungen der Kassen konterkarieren. Zudem müssten die Ausgabensteigerungen durch künftige Gesetzesvorhaben im Blick behalten werden, bevor Rücklagen abgeschmolzen werden. Bei der geplanten Reduzierung der Beitragsschulden fordert die AOK, auf eine „verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung“ zu verzichten. Wie der Rechtswissenschaftler Helge Sodann in der Anhörung sagte, ist die vorgesehene rückwirkende Regelung jedoch nicht zu beanstanden.

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz soll in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen mit dem Gesetz um insgesamt rund acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Demnach soll der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Kassen dazu verpflichtet werden, „passive“ Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern.

Angesichts der zum Teil hohen Rücklagen von Krankenkassen sollen diese dazu verpflichtet werden, ihre Finanzreserven abzuschmelzen. Die Rücklagen dürfen dem Entwurf zufolge künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Überschüssige Beitragseinnahmen müssen ab 2020 innerhalb von drei Jahren abgebaut werden. Krankenkassen mit einer Reserve von mehr als einer Monatsausgabe dürfen ihren Zusatzbeitrag nicht anheben. Zugleich soll der Risikostrukturausgleich (RSA) reformiert werden.

EB/hib

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