Politik

Kranken­kassenbeiträge: Nur wenige zahlen bei betrieblicher Altersvorsorge doppelt

  • Donnerstag, 28. Januar 2016

Berlin – Sachverständige haben sich gestern vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin gegen eine Forderung der Linken ausgesprochen, gesetzlich zu regeln, dass Menschen, die  beispielsweise im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine Direktversicherung abgeschlossen haben, keine doppelten Beiträge zur Krankenversicherung abführen müssen.

Nach Angaben der Linksfraktion werden Beiträge zum Teil in der Phase des Ansparens und erneut in der Phase der Auszahlung der Direktversicherung abgezogen. Im Antrag „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versor­gungsbezüge – Doppeltverbeitragung vermeiden“ (Drucksachen-Nummer 18/6364) hatte die Linke die Bundesregierung deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass nur noch während des Ansparens oder während des Auszahlens Kranken­kassenbeiträge abgeführt werden müssen.

 „Die Forderung nach einer Beseitigung der Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint zunächst bei isolierter Betrachtung der Problematik nachvollziehbar“, schrieb jetzt der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigen­rates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Eberhard Wille, in seiner Stellungnahme.

Seines Wissens existiere jedoch keine belastbare Datenbasis über die Zahl der von der Doppelverbeitragung betroffenen Versicherten und ihrer finanziellen Belastung. Insofern ließen sich auch die Beitragsausfälle, die eine Beseitigung der Doppelverbeitragung verursachen würde, kaum abschätzen. Außerdem passe die Beseitigung der Doppelver­beitragung nicht ins geltende System der Beitragsgestaltung und berge daher auch die Gefahr einer Präjudizierung hinsichtlich anderer Einkunftsarten. Auch würde es bei der faktischen Beseitigung der Doppelverbeitragung erhebliche Umsetzungsprobleme geben.

Der GKV-Spitzenverband erklärte, dass die „angesprochenen Doppelverbeitragungen derartiger Versorgungsbezüge nur in sehr begrenztem Ausmaß“ stattfänden: „Sie können zwar angesichts der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dürften jedoch hinsichtlich des Mengengerüstes eher zu vernachlässigen sein.“ Die Linksfraktion hatte in ihrem Antrag noch erklärt, „dass Millionen von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern doppelte Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Lebens- oder Rentenversicherung zahlen müssen“. 

fos

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