Zusätzliche Altersversorgung für Praxismitarbeiterinnen unverzichtbar

Berlin – Altersarmut ist für Praxismitarbeiterinnen eine reale Gefahr und eine zusätzliche Altersversorgung daher unverzichtbar. Darauf haben die für die Arzthelferinnen zuständigen Tarifparteien hingewiesen. Dies sind auf der Ärzteseite die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten (AAA) und auf Seite der Arzthelferinnen der Verband medizinischer Fachberufe.
Vollzeitbeschäftigte medizinische Fachangestellte kommen auf ein durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen von rund 23.000 Euro. Bei 30 Berufsjahren entspricht dies einer Altersrente von rund 606 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung, rechnen die Tarifpartner vor. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil seines Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge einzusetzen. Für diese im Rahmen der Entgeltumwandlung eingesetzte Summe werden während des Arbeitslebens keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben fällig.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Die AAA und der Verband medizinischer Fachberufe haben bereits Mitte 2011 einen „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung“ abgeschlossen. Er sieht einen Arbeitgeberbeitrag für die betriebliche Altersversorgung vor. Steuert die Praxismitarbeiterin aus ihrem Bruttogehalt selbst noch einen freiwilligen Betrag bei, dann erhält sie darauf noch einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent, mindestens aber zehn Euro monatlich. Wegen der Steuerbefreiung kommt so eine zusätzliche Altersrente quasi zum „Nulltarif“ für die medizinische Fachangestellte zustande.
„Mit unseren Tarifverträgen zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung haben wir gemeinsam mit unseren Tarifpartnern begonnen, innovative Konzepte umzusetzen“, erklärte die Vorsitzende des Verbandes medizinischer Fachberufe, Hannelore König. Trotzdem nutzten immer noch viele Arbeitnehmerinnen das Angebot nicht.
Der Verband startet daher jetzt eine Kampagne zur betrieblichen Altersvorsorge. Unter dem Motto „Verschenk nichts mehr: Lass deinen Chef ab sofort für dich vorsorgen!“ weist er seine Mitglieder aktiv auf die Möglichkeiten zu der zusätzlichen Vorsorge hin. „Mit der Kampagne wollen wir für das Thema sensibilisieren, über die Möglichkeiten informieren, Mut machen und Tipps geben, wie die Berufsangehörigen die betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeber ansprechen und mit ihm umsetzen können“, so König.
Die Tarifparteien empfehlen die Anlage der Beiträge in einem Produkt namens Gesundheits-Rente, die unter Federführung der Deutschen Ärzteversicherung mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, der Pro bAV Pensionskasse sowie der AXA Lebensversicherung entwickelt wurde. Weitere Informationen gibt der Verband auf einer eigens zum Thema eingerichteten Internetseite https://nichts-mehr-verschenken.de.
„Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter sichern möchte, muss zusätzlich vorsorgen. Je früher, desto besser“, heißt es dort. Möglichkeiten gebe es dazu zwar viele, aber nur wenige böten die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge. „Vielleicht der wichtigste: Du musst keinen einzigen Cent selbst zahlen! Stattdessen übernimmt dein Arbeitgeber für dich alle Beiträge zur Altersvorsorge“, heißt es auf der Kampagnenseite.
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