Ärzteschaft

Zusätzliche Altersversorgung für Praxismitarbeite­rinnen unverzichtbar

  • Dienstag, 4. April 2017
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Berlin – Altersarmut ist für Praxismitarbeiterinnen eine reale Gefahr und eine zusätzliche Altersversorgung daher unverzichtbar. Darauf haben die für die Arzthelferinnen zustän­di­gen Tarifparteien hingewiesen. Dies sind auf der Ärzteseite die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten (AAA) und auf Seite der Arzthelferinnen der Verband medizinischer Fachberufe.

Vollzeitbeschäftigte medizinische Fachangestellte kommen auf ein durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen von rund 23.000 Euro. Bei 30 Berufsjahren entspricht dies ei­ner Altersrente von rund 606 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung, rechnen die Tarifpartner vor. In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch da­rauf, einen Teil seines Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge einzusetzen. Für diese im Rahmen der Entgeltumwandlung eingesetzte Summe werden während des Arbeitslebens keine Einkommenssteuer und keine Sozialabgaben fällig.

Zuschuss vom Arbeitgeber

Die AAA und der Verband medizinischer Fachberufe haben bereits Mitte 2011 einen „Ta­rifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung“ abgeschlossen. Er sieht einen Arbeitgeberbeitrag für die betriebliche Altersversorgung vor. Steuert die Pra­xis­mitarbeiterin aus ihrem Bruttogehalt selbst noch einen freiwilligen Betrag bei, dann er­hält sie darauf noch einen Zuschuss des Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent, mindes­tens aber zehn Euro monatlich. Wegen der Steuerbefreiung kommt so eine zusätzliche Altersrente quasi zum „Nulltarif“ für die medizinische Fachangestellte zustande.

„Mit unseren Tarifverträgen zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung haben wir gemeinsam mit unseren Tarifpartnern begonnen, innovative Konzepte umzu­setzen“, erklärte die Vorsitzende des Verbandes medizinischer Fachberufe, Hannelore König. Trotzdem nutzten immer noch viele Arbeitnehmerinnen das Angebot nicht.

Der Verband startet daher jetzt eine Kampagne zur betrieblichen Altersvorsorge. Unter dem Motto „Verschenk nichts mehr: Lass deinen Chef ab sofort für dich vorsorgen!“ weist er seine Mitglieder aktiv auf die Möglichkeiten zu der zusätzlichen Vorsorge hin. „Mit der Kampagne wollen wir für das Thema sensibilisieren, über die Möglichkeiten informie­ren, Mut machen und Tipps geben, wie die Berufsangehörigen die betriebliche Altersvor­sorge beim Arbeitgeber ansprechen und mit ihm umsetzen können“, so König.

Die Tarifparteien empfehlen die Anlage der Beiträge in einem Produkt namens Gesund­heits-Rente, die unter Federführung der Deutschen Ärzteversicherung mit der Deut­schen Apotheker- und Ärztebank, der Pro bAV Pensionskasse sowie der AXA Lebens­ver­sicherung entwickelt wurde. Weitere Informationen gibt der Verband auf einer eigens zum Thema eingerichteten Internetseite https://nichts-mehr-verschenken.de.

„Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter sichern möchte, muss zusätzlich vor­sor­gen. Je früher, desto besser“, heißt es dort. Möglichkeiten gebe es dazu zwar viele, aber nur wenige böten die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge. „Vielleicht der wich­tigste: Du musst keinen einzigen Cent selbst zahlen! Stattdessen übernimmt dein Arbeit­g­e­ber für dich alle Beiträge zur Altersvorsorge“, heißt es auf der Kampagnenseite.

hil

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