Krankenversicherungsbeiträge für eigenes Kind können Einkommensteuer der Eltern mindern

München – Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem heute veröffentlichten Urteil. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Versicherungsbeiträge tatsächlich zahlten oder erstatteten (Az.: 2018 X R 25/15).
Der BFH urteilte im Fall von unterhaltsverpflichteten Eltern, die die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ihres in einer Ausbildung befindlichen Kinds in ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen wollten. Dies lehnten die Richter aber im konkreten Fall ab und bestätigten damit die Auffassung der Vorinstanz. Da die Eltern ihrem Kind lediglich Naturalunterhalt gewährten, hätten sie die im Raum stehenden Beiträge nicht tatsächlich auch bezahlt.
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