Krankschreibung und ASV-Beratung: G-BA verlängert Sonderregelungen erneut

Berlin – Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich gesetzlich Krankenversicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) um drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.
Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärzte eine AU-Folgebescheinigung telefonisch ausstellen.
Der G-BA wies erneut darauf hin, dass Ärzte sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen und prüfen müssen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig sei.
In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt die telefonische Beratung leut G-BA für alle Patientengruppen vorerst befristet bis zum 30. September 2021 erhalten.
Dieser erweiterte Behandlungsumfang soll das Risiko für eine mögliche Infektion mit COVID-19 beziehungsweise deren Übertragung oder Verbreitung nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vermindern und Patienten, die ASV-berechtigt sind, trotzdem eine situations- und zeitgerechte Versorgung ermöglichen, schreibt der G-BA.
Beide Beschlüsse treten zum 1. Juli in Kraft, sofern sie nicht vom Bundesministerium für Gesundheit beanstandet werden.
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