Krebsgesellschaft bemängelt Unklarheiten beim Zugang zu COVID-19-Impfungen

Berlin – Auf Länderebene ist weitgehend unklar, wann und wie Krebspatienten sich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen können – obwohl sie gemäß der COVID19-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 8. Februar das Recht auf einen bevorzugten Zugang zu einer Impfung haben. Das kritisiert die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG).
„Täglich erreichen uns Nachrichten von Betroffenen mit einem dringenden Impfbedarf, die noch nicht wissen, wie sie an ihre Impfung kommen“, sagte deren Präsident, Thomas Seufferlein. In einigen Bundesländern stehe die erste Impfwelle der über 80-Jährigen und des medizinischen Personals kurz vor Zielerreichung oder sei abgeschlossen.
„Jetzt geht es darum, in der zweiten Impfwelle chronisch Kranke mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf rasch durch eine Impfung zu schützen“, betonte er. Nach der aktuellen Fassung der Verordnung zur COVID-19-Schutzimpfung haben Menschen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfgruppe. Dies gilt für eine Remissionsdauer bis zu fünf Jahren.
In den 16 Bundesländern werden laut der Deutschen Krebsgesellschaft derzeit unterschiedliche Regelungen für den Zugang zur COVID-19-Impfung diskutiert.
„Welche Zugangsregelungen auch immer getroffen werden, sie sollten sich an der Impfverordnung orientieren, transparent sein und Krebsbetroffene unter 65 Jahren mit einem dringenden Impfbedarf nicht vom raschen Zugang zur COVID-19-Impfung ausschließen“, sagte Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG.
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