Ärzteschaft

Krebsregister: KV Nordrhein kritisiert Strafandrohungen für Ärzte

  • Donnerstag, 24. Oktober 2013

Düsseldorf – Daten an das Krebsregister zu melden ist wichtig, die jetzt vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossenen möglichen Strafen für lückenhaftes Melden sind aber überzogen. Das kritisiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein.

Im Zuge der Novelle des Krebsregistergesetzes hatte der Landtag am 16. Oktober beschlossen, die bereits seit 2005 bestehende Meldepflicht drastisch zu verschärfen, nicht erfolgte Meldungen als Ordnungswidrigkeit zu werten und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu ahnden. „Die jetzt beschlossene Verschärfung des Melderechts jedoch, insbesondere die völlig unangemessene Höhe des möglichen Bußgelds, lehnen wir ab“, sagte Peter Potthoff, Vorsitzender des Vorstands der KV Nordrhein.

Als „drastische Strafe, die nur die allerletzte Maßnahme sein kann“, hatte der Medizinische Leiter der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), Bernhard Wörmann, die Verschärfung schon im Vorfeld bezeichnet. Es sei nicht mangelnder guter Wille oder Ablehnung, wenn Meldungen lückenhaft seien.

„Deswegen sollten wir vor der Androhung von drastischen Bußgeldern nach den Gründen für die Dokumentationslücken fragen“, so Wörmann gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Oft seien Strukturprobleme verantwortlich, die sich durch eine andere Form der Organisation oder eine verbesserte Technik lösen ließen.

„Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass bei den Ärzten eine hohe Bereitschaft zur Datenübermittlung besteht. Genau deshalb halte ich eine Bußgeldandrohung – insbesondere in dieser Höhe – für absolut kontraproduktiv“, sagte auch Potthoff. Im Augenblick stehe kein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung, das die KV ihren Mitgliedern empfehlen könne.

„Vor diesem Hintergrund fordern wir, die Verhängung von Bußgeldern solange auszusetzen, bis verbesserte und weithin akzeptierte Meldewerkzeuge- und Instrumente zur Verfügung stehen“, sagte der KV-Chef.

hil

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