Politik

NRW will Regeln für das Krebsregister verschärfen: 50.000 Euro Bußgeld

  • Dienstag, 15. Oktober 2013

Düsseldorf/Berlin – Ärzte, die ihren Meldepflichten an das nordrhein-westfälische Krebs­re­gister nicht nachkommen, sollen künftig bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung morgen im Düsseldorfer Landtag verabschiedet werden. Die Sanktionsmöglichkeit sei nötig, um Ärzte verfolgen zu können, die von ihnen diagnostizierte Ersterkrankungen bei Krebspatienten vorsätzlich oder fahrlässig nicht vollständig melden, erläuterte das Gesundheitsministerium.

Als „drastische Strafe, die nur die allerletzte Maßnahme sein kann“, bezeichnete der Medizinische Leiter der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, Bernhard Wörmann, die Pläne gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Er betonte, stationär und ambulant arbeitende Onkologen sähen das Krebsregister und die Meldepflicht sehr positiv und unterstützten das Vorhaben.

Es sei also nicht mangelnder guter Wille oder Ablehnung, wenn Meldungen lückenhaft seien. „Deswegen sollten wir vor der Androhung von drastischen Bußgeldern nach den Gründen für die Dokumentationslücken fragen“, so Wörmann. Oft seien Struktur­probleme verantwortlich, die sich durch eine andere Form der Organisation oder eine verbesserte Technik lösen ließen.

Das Krebsregister erfasst, speichert und interpretiert Informationen zu Krebser­krankungen. Damit ist eine landesweite Datenbasis über die Häufigkeit, regionale Verbreitung, Überlebensraten und Trendentwicklungen bestimmter Krebsarten geschaffen worden. Ziel ist es, Prävention und Versorgung Krebskranker ebenso wie die Forschung zu verbessern.

Aussagekräftig sei das Register aber nur, wenn möglichst vollständig und flächen­deckend gemeldet werde, stellt die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf fest. „Bisher gibt es jedoch eine Vielzahl von Einrichtungen, die der Meldepflicht nicht nachkommen“, hieß es aus Düsseldorf. Um die Zahl der Gesetzesverstöße zu verringern, sei eine Vorschrift nötig, um dies als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Die Zahl der bisherigen Ausfälle sei aber nicht erfasst, teilte das Ministerium mit.

hil/dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung