Politik

Krebsregisterdaten sollen zusammengeführt werden

  • Mittwoch, 10. Februar 2021
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsre­gis­terdaten beschlossen. Zentrales Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Daten aus den Krebsregistern der Länder zusammenzuführen und so die onkologische Versorgung weiter zu verbessern. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft treten.

„Die Krebsregister der Länder enthalten wertvolle Informationen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Diese wolle man noch besser nutzen, um die Krankheit und ihren Verlauf in allen Ausprä­gungen besser zu verstehen und so Patienten besser zu versorgen. „Deswegen führen wir die Krebsre­gis­ter­daten auf Bundesebene zusammen und machen sie der Forschung zugänglich.“

Konkret soll der derzeit von den Krebsregistern der Länder an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut (RKI) zu übermittelnde Datensatz erweitert werden. Daten auch zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen sollen das ZfKD dabei unterstützen, das Krebsgeschehen in Deutschland besser zu analysieren.

Gleichzeitig sollen diese Daten auch an Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden, um insbesondere die Versorgungsforschung zu stärken. Um die Sicherheit dieser sensiblen Da­ten zu gewährleisten, sollen erweiterte Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Zudem sollen ausschließ­lich anonymisierte Daten auf Antrag zu wissenschaftlichen Forschungszwecken übermittelt werden. Der mit dem Gesetzentwurf neu vorgesehene wissenschaftliche Ausschuss unterstützt das ZfKD bei der Ge­währung des Datenzugangs.

Über die Datenzusammenführung beim ZfKD hinaus soll der Gesetzentwurf die Grundlage für eine bun­des­weite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern schaffen.

Auch eine Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit anderen Daten soll unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen möglich werden. Die Krebsregister, das ZfKD und klinisch-wissenschaft­liche Akteure aus Versorgung und Forschung sollen zu diesem Zweck ein Konzept für eine Plattformlösung erarbeiten.

Alle Prozesse der Datenerfassung und -auswertung sollen interoperabel gestaltet werden. Damit sollen Meldungen zum Krebsgeschehen an die Register leichter zu übermitteln sein.

EB/aha

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