Kritik an Ausgestaltung der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren

Berlin – Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (planQI) sollten als eigenständige Qualitätsindikatoren aufgegeben und stattdessen in die anderen Qualitätssicherungsverfahren des deutschen Gesundheitswesens integriert werden.
Diese Meinung vertrat der Leiter des Kompetenz-Centrums Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement (KCQ), Klaus Döbler, gestern auf der 12. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das KCQ ist eine Einrichtung des GKV-Spitzenverbands und der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (MD), das die MD wissenschaftlich berät.
Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren waren im Jahr 2016 im Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vom Gesetzgeber eingeführt worden. Dabei wurde der G-BA verpflichtet, „Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu erarbeiten, die als Grundlage für qualitätsorientierte Entscheidungen der Krankenhausplanung geeignet sind“, wie es im Gesetz heißt. Bislang liegen elf entsprechende Indikatoren vor. Während der Coronapandemie werden sie jedoch ausgesetzt.
Mit den planQI sollten die Bundesländer dabei unterstützt werden, Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan zu entfernen, die unzureichende Qualität erbringen. Döblers Kritik richtete sich dabei unter anderem gegen das konkrete Prozedere, das das KHSG vorsieht
„Krankenhäuser, die nicht nur vorübergehend eine in einem erheblichen Maß unzureichende Qualität aufweisen, sind durch Aufhebung des Feststellungsbescheids ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herauszunehmen“, heißt es darin.
Dieser Automatismus, der nur eine Handlungskonsequenz vorsehe, sei sowohl eine fachlich-methodische als auch administrative Herausforderung, meinte Döbler. Sinnvoller erscheine insofern eine Trennung von der Bewertung der Qualitätsindikatoren und der Handlungskonsequenz. „Diese könnte ein Leistungsverbot sein, müsste es aber nicht“, schlug Döbler vor.
Künstliche Trennung der Indikatoren aufheben
Zudem benannte der KCQ-Leiter grundsätzlich die Limitationen, die bei der Erfassung von Versorgungsqualität entstehen. „Versorgungsqualität ist mehrdimensional“, sagte Döber. „Und Qualitätsindikatoren erfassen immer nur Ausschnitte der Versorgung.“ Dabei könne eine Bewertung der Qualität umso differenzierter erfolgen, je homogener die entsprechenden Leistungen seien.
Um alle Krankenhausleistungen bewerten zu können, bedürfte es „einer gewaltigen Menge“ an Indikatoren, betonte Döbler. Und dennoch wäre am Ende nur eine eingeschränkte Aussage über die Qualität der erbrachten Leistung möglich. Mit Indikatorensets, die sich einheitlich auf sämtliche Abteilungen beziehen sollen, könnten nur undifferenzierte Basisanforderungen betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund schlug Döbler vor, das Instrument der gesondert betrachteten planQI in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-Richtlinie) des G-BA zu integrieren. So könne die gegebenenfalls künstliche Trennung zwischen planungsrelevanten und nicht planungsrelevanten Qualitätsindikatoren aufgehoben werden.
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