Ärzteschaft

Kritik an automatischen Beschäftigungs­verboten in der Schwangerschaft

  • Freitag, 20. Januar 2023
/ sp4764, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Die Krankenhäuser sollten die im novellierten Mutterschutzgesetz vorgesehenen Freiheitsgrade intensiver nutzen und keine automatischen Beschäftigungsverbote für schwangere Ärztinnen aussprechen. Das fordert die Delegiertenversammlung des Hartmannbund (HB)-Landesverbandes Nordrhein.

Wichtig sei vielmehr, nach einer Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen gegebenen­falls anzupassen und eine Weiterbeschäftigung der schwangeren Ärztin zu ermöglichen.

„Somit bleibt die ärztliche Personalressource erhalten und bei schwangeren Ärztinnen in der Weiterbildung kann deren Unterbrechung vermieden und eine klassische Win-win-Situation erreicht werden“ sagte der Vor­sitzende des Landesverbandes, Stefan Schröter.

Er kritisierte, dass die Kliniken nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft „viel zu oft“ ein absolutes be­triebliches Beschäftigungsverbot aussprächen. Dies verschärfe den Personalmangel in der Einrichtung und unterbräche die Weiterbildung der Ärztin, sagte er.

Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) und andere bemängeln schon länger eine „Diskriminierung von schwan­ge­ren Ärztinnen“. Auch der Deutsche Ärztetag hat dieses Thema bereits aufgegriffen.

Im Mai des vergangenen Jahres verwiesen die Delegierten darauf, dass das im Jahr 2018 novellierte Mutter­schutzgesetz immer noch nicht befriedigend umgesetzt sei – noch immer würden schwangere, stillende und jüngst entbundene Frauen an ihrem Arbeitsplatz im Gesundheitswesen in ihrer Berufsausübung behindert, kritisierten die Delegierten.

hil

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