Kritik an automatischen Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft

Düsseldorf – Die Krankenhäuser sollten die im novellierten Mutterschutzgesetz vorgesehenen Freiheitsgrade intensiver nutzen und keine automatischen Beschäftigungsverbote für schwangere Ärztinnen aussprechen. Das fordert die Delegiertenversammlung des Hartmannbund (HB)-Landesverbandes Nordrhein.
Wichtig sei vielmehr, nach einer Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen gegebenenfalls anzupassen und eine Weiterbeschäftigung der schwangeren Ärztin zu ermöglichen.
„Somit bleibt die ärztliche Personalressource erhalten und bei schwangeren Ärztinnen in der Weiterbildung kann deren Unterbrechung vermieden und eine klassische Win-win-Situation erreicht werden“ sagte der Vorsitzende des Landesverbandes, Stefan Schröter.
Er kritisierte, dass die Kliniken nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft „viel zu oft“ ein absolutes betriebliches Beschäftigungsverbot aussprächen. Dies verschärfe den Personalmangel in der Einrichtung und unterbräche die Weiterbildung der Ärztin, sagte er.
Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) und andere bemängeln schon länger eine „Diskriminierung von schwangeren Ärztinnen“. Auch der Deutsche Ärztetag hat dieses Thema bereits aufgegriffen.
Im Mai des vergangenen Jahres verwiesen die Delegierten darauf, dass das im Jahr 2018 novellierte Mutterschutzgesetz immer noch nicht befriedigend umgesetzt sei – noch immer würden schwangere, stillende und jüngst entbundene Frauen an ihrem Arbeitsplatz im Gesundheitswesen in ihrer Berufsausübung behindert, kritisierten die Delegierten.
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