Kritik an Einschränkungen bei der Telefonbetreuung

Berlin/Mainz – Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz sind unzufrieden mit den Erstattungsregelungen für die telefonische Betreuung von Patienten.
„Die Beschränkung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01434 auf sechs jeweils fünfminütige Telefonate pro Patient hat nichts mit der Versorgungswirklichkeit zu tun“, schreibt der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in einem Brief an den Vorstand des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). In dieser Zeit, die für Patienten so verunsichernd sei, seien Arzt-Patienten-Gespräche von fünf beziehungsweise maximal 30 Minuten bei weitem nicht ausreichend.
Gerade ältere Patienten benötigten jetzt „umso mehr ihre Hausärztin beziehungsweise ihren Hausarzt, die ihre Sorgen ernst nehmen und sie trotz der derzeitigen Einschränkungen bestmöglich versorgen – und das ohne aufwendige Technik“, so Weigeldt. Der Hausärzteverband fordere daher, die telefonische Betreuung und Versorgung so zu vergüten, wie dies bereits bei der Behandlung im Wege von Videosprechstunden der Fall sei.
„So liegt doch der Unterschied zwischen diesen beiden Kommunikationsformen lediglich darin, ob ein Bild übertragen wird oder nicht. Die Zeit und die Zuwendung des Arztes zu seinem Patienten sind entscheidend, ob per Video oder Telefon“, betonte der DHÄV-Vorsitzende. Er kritisiert „die Benachteiligung von Patienten, denen eine Videoübertragung, ob aus persönlichen oder technischen Gründen, nicht möglich ist, ist nicht akzeptabel.“
Die KV Rheinland-Pfalz kritisiert unterdessen die Beschränkung der telefonischen ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation auf Patienten, die den Ärzten oder Psychotherapeuten bekannt sind.
Als „bekannt“ gilt ein Patient, wenn er oder sie in den vergangenen sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis war. „Das kommt fast einer Beihilfe zur unterlassenen Hilfeleistung gleich“, erklärte Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV und niedergelassener Psychotherapeut.
Er wies daraufhin, dass per Video vorübergehend auch bisher völlig unbekannte Patienten behandelt werden könnten. Es stelle sich die Frage, wie Psychotherapeuten sowie Psychiater mit bisher unbekannten psychisch enorm belasteten COVID-19-Kranken umgehen sollten, die zum Beispiel unter Quarantäne stünden und Gefahr liefen, suizidal zu werden.
„Wie umgehen mit besonders betroffenen isolierten Heimbewohnern, wie mit hoch betroffenen infizierten Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe? Viele haben bisher nie eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen und bräuchten diese jetzt dringend“, so Straub.
Die Videobetreuung sei häufig keine wirkliche Alternative, betonte er: Aber die Videobehandlung sei technisch im Augenblick, wo alle das Netz belasteten, völlig dem digitalen Zufall überlassen und meistens unbrauchbar. Aussetzer, Abbrüche und schlechte Ton- und Bildqualität lassen kaum therapeutische Gespräche zu, sagte er.
Und zusätzlich sei die Videobehandlung natürlich – wie die digitale Videobeschulung – bei prekären Bevölkerungsgruppen ohne Breitbandanbindung und kaum vorhandener technischer Ausstattung nicht durchführbar. „Diese Lücken schließt die Telefonkonsultation“, so Straub.
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