Ärzteschaft

Kritik an Einschränkungen bei der Telefonbetreuung

  • Mittwoch, 8. April 2020
/picture alliance, Wavebreak Media
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Berlin/Mainz – Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und die Kassenärztliche Vereini­gung (KV) Rheinland-Pfalz sind unzufrieden mit den Erstattungsregelungen für die tele­fonische Betreuung von Patienten.

„Die Beschränkung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01434 auf sechs jeweils fünf­minütige Telefonate pro Patient hat nichts mit der Versorgungswirklichkeit zu tun“, schreibt der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in einem Brief an den Vorstand des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). In dieser Zeit, die für Patienten so verunsichernd sei, seien Arzt-Patienten-Ge­sprä­che von fünf beziehungsweise maximal 30 Minuten bei weitem nicht ausreichend.

Gerade ältere Patienten benötigten jetzt „umso mehr ihre Hausärztin beziehungsweise ihren Hausarzt, die ihre Sorgen ernst nehmen und sie trotz der derzeitigen Einschränk­ungen bestmöglich versorgen – und das ohne aufwendige Technik“, so Weigeldt. Der Hausärzteverband fordere daher, die telefonische Betreuung und Versorgung so zu ver­gü­ten, wie dies bereits bei der Behandlung im Wege von Videosprechstunden der Fall sei.

„So liegt doch der Unterschied zwischen diesen beiden Kommunikationsformen lediglich darin, ob ein Bild übertragen wird oder nicht. Die Zeit und die Zuwendung des Arztes zu seinem Patienten sind entscheidend, ob per Video oder Telefon“, betonte der DHÄV-Vor­sitzende. Er kritisiert „die Benachteiligung von Patienten, denen eine Videoüber­tragung, ob aus persönlichen oder technischen Gründen, nicht möglich ist, ist nicht akzeptabel.“

Die KV Rheinland-Pfalz kritisiert unterdessen die Beschränkung der telefonischen ärztli­chen und psychotherapeutischen Konsultation auf Patienten, die den Ärzten oder Psycho­therapeuten bekannt sind.

Als „bekannt“ gilt ein Patient, wenn er oder sie in den vergangenen sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis war. „Das kommt fast einer Beihilfe zur unterlassenen Hilfeleistung gleich“, erklärte Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV und niedergelassener Psychotherapeut.

Er wies darauf­hin, dass per Video vorübergehend auch bisher völlig unbekannte Patien­ten behandelt werden könnten. Es stelle sich die Frage, wie Psychotherapeuten sowie Psychiater mit bisher unbekannten psychisch enorm belasteten COVID-19-Kranken umge­hen sollten, die zum Beispiel unter Quarantäne stünden und Gefahr liefen, suizidal zu werden.

„Wie umgehen mit besonders betroffenen isolierten Heimbewohnern, wie mit hoch be­troffenen infizierten Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe? Viele haben bisher nie eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen und bräuchten diese jetzt dringend“, so Straub.

Die Videobetreuung sei häufig keine wirkliche Alternative, betonte er: Aber die Videobe­handlung sei technisch im Augenblick, wo alle das Netz belasteten, völlig dem digitalen Zufall überlassen und meistens unbrauchbar. Aussetzer, Abbrüche und schlechte Ton- und Bildqualität lassen kaum therapeutische Gespräche zu, sagte er.

Und zusätzlich sei die Videobehandlung natürlich – wie die digitale Videobeschulung – bei prekären Bevölkerungsgruppen ohne Breitbandanbindung und kaum vorhandener technischer Ausstattung nicht durchführbar. „Diese Lücken schließt die Telefon­konsulta­tion“, so Straub.

hil

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