Ausland

Kritik an EU-Strategie zu Pestizideinsatz

  • Mittwoch, 5. Februar 2020
/charles, stock.adobe.com
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Brüssel – Der Europäische Rechnungshof hat der EU Versagen beim Vorgehen gegen die Risiken von Agrarchemie vorgeworfen. Die EU-Strategie zur Verringerung risikobehafteter Pestizide zeige keine messbare Wirkung, erklärte der Rechnungshof heute in Brüssel.

Die Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln gebe kein klares Ziel vor. Zudem fehlten notwendige Daten, um eine Reduzierung zu messen, sagte der Rech­nungs­­hof-Experte Samo Jereb. Den Landwirten fehlten deshalb klare Vorgaben für den Umgang mit Pestiziden.

Außerdem mangle es an Instrumenten, um das Verhalten der Bauern mit möglicherweise umweltschädlichen Stoffen zu kontrollieren, sowie an Anreizen, auf harmlosere Produkte umzustellen.

Der Europäische Rechnungshof kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mitteln. Eine seiner Hauptaufgaben besteht nach Angaben der Behörde in Luxemburg aber auch darin, die Wirksamkeit europäischer Gesetzgebung zu überprüfen. Der Rechnungshof kritisierte, die Umsetzung der 2009 beschlossenen Richtlinie habe sehr lange gedauert.

Zudem gebe es zwei Statistikprobleme: Zum einen fasse das EU-Statistikamt Eurostat die Daten zum Pestizidverkauf so zusammen, dass sie wenig aussagekräftig seien. Zum zwei­ten würden Zahlen zum Einsatz der Mittel nur alle fünf Jahre für ausgewählte Kul­turen und unterschiedliche Zeiträume erhoben, weshalb es keine vergleichbaren Daten­sätze gebe.

„Wir wissen nicht, wie die Pestizide verwendet werden und wo“, sagte Jereb. Je nach Ein­satzgebiet – etwa in der Nähe von Gewässern mit entsprechenden Gefahren für das Grund­wasser – wäre das Risiko auch unterschiedlich zu bewerten. Eurostat habe zwar de­taillierte Daten zum Verkauf, dürfe diese aber nicht veröffentlichen. Das solle Rück­schlüsse auf die Produzenten der Mittel verhindern.

„Die Regeln sind ein wenig seltsam“, sagte der Rechnungshof-Experte. Wenn deshalb keine ordentliche Analyse möglich sei, müsste dies nach Ansicht der Rechnungsprüfer geändert werden.

dpa

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