Politik

Kritik an geplanter Reform für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser

  • Freitag, 23. September 2016

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Bundestag und Bundesrat aufgerufen, Personalvorgaben für das therapeutische Personal nicht als Pflichtvorgaben zu installieren. Am kommenden Montag findet zum vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) eine Anhörung des Gesundheits­aus­schusses des Deutschen Bundestages statt.

„Die Änderungsanträge im Bundesrat sprechen das Problem an, lösen es aber nicht“, sagte DKG-Präsident Thomas Reumann. Problematisch bleibe, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtend einzuhaltende Personalvorgaben für das gesamte therapeutische Personal in den Kliniken festlegen soll. Die Vorgaben dürften zumindest zunächst nur Orientierungswerte sein.

„Erst nach einer Bewertung der Realisierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit des Personals und dessen Finanzierung sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die medizinischen und pflegerischen Erfordernisse kann über ein weitergehendes Inkrafttreten von Personalanhaltszahlen entschieden werden“, so Reumann.

Die Kliniken bräuchten in jedem Fall Flexibilitätskorridore für unterschiedliche medizinische Konzepte und für unvermeidbare Personalschwankungen. Arbeits­marktbedingte Verfügbarkeitsprobleme dürften in keinem Fall zu Kürzungen der Budgets führen. Vorgegebene Personal­ausstattungen müssten 1:1 ausfinanziert werden, verwies der DKG-Präsident.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht in dem Gesetz einen „ersten, kleinen Schritt hin zu Transparenz darüber, was in den Psychiatrien eigentlich medizinisch gemacht wird“. „Es bedarf jedoch noch einer großen Anstrengung, denn die vorhandenen Ansätze in dieser Reform für mehr Transparenz greifen zu kurz“, verwies Johann-Magnus von Stackelberg.

Er kritisierte den ab 2020 geplanten neuen Budgetfindungsmechanismus: „Für jedes einzelne Krankenhaus sollen die Krankenkassen dann Jahr für Jahr unter Berück­sichtigung eines Krankenhausvergleichs individuelle Budgets verhandeln – verbindliche Regeln dafür fehlen jedoch“, so von Stackelberg.

Das Ziel, dass in unterschiedlichen Kliniken für vergleichbare Leistungen zumindest ähnliche Preise gezahlt werden, könne so nicht erreicht werden. „Mit den geplanten Neuregelungen“, so von Stackelberg, „erreichen wir keine übergreifende leistungs­gerechte Bezahlung der medizinischen Maßnahmen, sondern es entsteht lediglich ein neuer Vergütungs-Flickenteppich.“

hil/sb

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