Psych-Entgeltsystem: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Neuausrichtung

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen. Damit wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser vorgenommen.
„Wir haben die Regelungen gezielt auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen und die Erfordernisse ihrer Behandlung zugeschnitten“, schreibt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Pressemitteilung. Die Regierung stärke mit Mindestpersonalvorgaben eine gute Versorgung und die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen laut Gröhe künftig besser vergütet werden als weniger aufwendige Behandlungen. „Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld sorgen wir dafür, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden“, betonte er.
Ziel des PsychVVG ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Darüber hinaus soll das Gesetz die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen stärken, um die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Die wichtigsten Regelungen in dem Gesetzentwurf:
Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln. Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden.
Die Kalkulation des Entgeltsystems erfolgt auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen gesetzlichen Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung festzulegen, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen.
Die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage wird um ein Jahr verlängert.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet, einen leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zu entwickeln.
Um die sektorenübergreifende Versorgung zum Nutzen der Patienten weiter zu stärken, wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können mit einbezogen werden.
Auch psychiatrische Krankenhäuser mit psychosomatischen Fachabteilungen sollen künftig Patienten, die der Behandlung in einer psychosomatischen Ambulanz bedürfen, ambulant behandeln können.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sollen anhand gemeinsam festzulegender Kriterien ein bundesweites Verzeichnis von Krankenhäusern und ihren Ambulanzen erstellen, um eine bessere Grundlage für die Qualitätssicherung, Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik zu schaffen.
Kritik und Zustimmung an dem Kabinettsentwurf halten sich die Waage. Für die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (DGPPN), Iris Hauth, geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. „Gut ist, dass es bei einem Budgetsystem bleibt und dass weiterhin hausintern verhandelt wird und somit die strukturellen und regionalen Besonderheiten der Krankenhäuser berücksichtigt werden“, betont Hauth im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt.
Neue Schnittstellenprobleme durch stationsäquivalentes „home-treatment“
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), kritisiert die geplante Einführung einer psychiatrischen Akutbehandlung im häuslichen Umfeld: „Wir müssen leider bei der Feststellung bleiben, dass der Gesetzgeber die hervorragenden Strukturen, die die Vertragsärzte und Psychotherapeuten im ambulanten Sektor aufgebaut haben, um psychisch erkrankte Patienten engmaschig und multiprofessionell zu betreuen, nicht berücksichtigt.“ Stattdessen solle das sogenannte home-treatment ausschließlich durch die Krankenhäuser organisiert werden. „Damit werden neue Schnittstellenprobleme geschaffen“, erklärte Gassen.
DGPPN-Präsidentin Hauth hingegen findet das geplante home-treatment als Krankenhausleistung „innovativ“. Gut sei, dass in dem Kabinettsentwurf klar definiert sei, dass es sich dabei ausschließlich um eine Leistung für schwer psychisch Kranke handelt, wie zum Beispiel Psychose-Patienten. „Definiert wird auch, dass es eine stationsäquivalente Behandlung ist, die sich über die Akutphase erstreckt und einen Anfang und ein Ende hat. Danach gehen die Patienten wieder zu ihrem niedergelassenen Arzt oder in die Gemeindepsychiatrie“, erklärte Hauth.
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Gassen übte zudem Kritik daran, dass der Gesetzgeber halbherzig bleibe bei der Herstellung von Transparenz in den psychiatrischen Institutsambulanzen: „Nach wie vor sollen Krankenhäuser hier nur anonyme Daten liefern – beispielsweise 1,5 ärztliche Vollzeitstellen“, sagte Gassen. Positiv zu benennen sei hingegen die Einführung eines bundesweiten Standortverzeichnisses für Krankenhäuser und deren Ambulanzen sowie die Berücksichtigung des Überweisungsvorbehalts bei psychosomatischen Institutsambulanzen.
Ausfinanzierung des Klinikpersonals nicht gesichert
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bemängelt an dem Gesetzentwurf, dass die Ausfinanzierung des Personals an Kliniken nicht gesichert sei. „Klar ist, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Patienten besonders intensive persönliche Zuwendung benötigen“, erklärte Thomas Reumann, Präsident der DKG. Die Sicherung der Personalfinanzierung müsse oberstes Ziel sein.
Der Marburger Bund (MB) betonte, die nun vorgesehenen Mindestanforderungen zur Personalausstattung für psychiatrische Einrichtungen sollten „Signalwirkung für die gesamte Krankenhausversorgung haben“. Die Erfahrungen mit der Abrechnung nach diagnosebezogenen Fallpauschalen in den Kliniken hätten gezeigt, welche unerwünschten Wirkungen entstünden, wenn Personalmindeststandards nicht verbindlich festgelegt seien. „Die neue Regelung für psychiatrische Kliniken kann nur ein Anfang sein“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des MB. Er forderte, die Personalausstattung müsse im gesamten Krankenhausbereich durch verbindliche und verlässliche Regelungen zur Refinanzierung der Personalkosten abgesichert werden.
DGPPN-Präsidentin Hauth begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) verpflichtet wird, bis 2020 verbindliche Personalvorgaben zu machen, die sich nach den S3-Leitlinien richten sollen. Ein wenig problematisch sei jedoch, dass bei vielen multimorbid erkrankten Patienten nicht nur eine S3-Leitlinie angewendet werden müsse, sondern mehrere. „Wir brauchen deshalb die Expertise von Fachleuten, um das Personal für die multimorbiden Patienten normativ schätzen zu können“, fordert die Psychiaterin.
Wegfall der Konvergenzphase positiv
Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft gehen die im Gesetzentwurf vorgesehen Änderungen zum leistungsbezogenen Krankenhausvergleich „in die richtige Richtung“. Der noch im Referentenentwurf vorgesehene durchschnittliche Landesentgeltwert als Vergleichsgröße entfällt. „Damit wird der Gefahr eines ‚Konvergenzautomatismus‘ zu landeseinheitlichen Vergütungen entgegengewirkt“, betonte der DKG-Präsident.
Auch DGPPN-Präsidentin Hauth beurteilt den Wegfall der Konvergenzphase positiv. Transparenz könne auch über die leistungsbezogenen Krankenhausvergleiche hergestellt werden. Für diese Aufgabe, die an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) delegiert werden soll, seien intelligente Leistungsbeschreibungen wichtig. „Hier sind auch wir als Fachgesellschaft gefordert“, sagte sie.
Die DKG begrüßt schließlich, dass die verpflichtende Anwendung des PEPP (Pauschalierendes Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychosomatik)-Katalogs um ein Jahr verschoben und die Überarbeitung dieses Leistungsverzeichnisses gesetzlich vorgegeben wurde. „Damit steigen die Chancen, die Entgelte stärker an den medizinischen Erfordernissen auszurichten, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen“, erklärte Reumann.
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