Kritik an Zusammensetzung der Mindestlohnkommission

Berlin – Der Arbeitgeberverband Pflege hat gegen die Zusammensetzung der heute an den Start gehenden Mindestlohnkommission bei der Pflege geklagt. „Mit einer einstweiligen Anordnung suchen wir Schutz beim Verwaltungsgericht“, erklärte der Präsident des Verbandes, Thomas Greiner, heute.
Er wirft dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, den Kirchen einen zu hohen Anteil bei der Besetzung der Kommission zu gewähren. Bei vier Arbeitgebervertretern in der Kommission hätten die Kirchen bereits zwei Plätze garantiert, so Greiner. Dies übersteige deren Marktanteil bei weitem.
„Dass jetzt die Diakonischen Dienstgeber Niedersachsen bei der Besetzung eines weiteren Platzes berücksichtigt wurden, kann nur rechtswidrig sein“, so der Verbandspräsident. Gegen die Kirchen könnten damit weder nach dem geplanten Pflegelöhneverbesserungsgesetz, noch mit der Mindestlohnkommission, allgemeinverbindliche Lösungen beschlossen werden.
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