Politik

Kritik an Zusammensetzung der Mindestlohn­kommission

  • Montag, 30. September 2019
/thodonal, stock.adobe.com
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Berlin – Der Arbeitgeberverband Pflege hat gegen die Zusammensetzung der heute an den Start gehenden Mindestlohn­kommission bei der Pflege geklagt. „Mit einer einstwei­ligen Anordnung suchen wir Schutz beim Verwaltungsgericht“, erklärte der Präsident des Verbandes, Thomas Greiner, heute.

Er wirft dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, den Kirchen einen zu hohen Anteil bei der Besetzung der Kommission zu gewähren. Bei vier Arbeitgebervertretern in der Kommission hätten die Kirchen bereits zwei Plätze garantiert, so Greiner. Dies über­steige deren Marktanteil bei weitem.

„Dass jetzt die Diakonischen Dienstgeber Niedersachsen bei der Besetzung eines weite­ren Platzes berücksichtigt wurden, kann nur rechtswidrig sein“, so der Verbandspräsident. Gegen die Kirchen könnten damit weder nach dem geplanten Pflegelöhneverbesse­rungs­gesetz, noch mit der Mindestlohnkommission, allgemeinverbindliche Lösungen be­schloss­en wer­den.

kna

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