Kritik der KBV: Notfallreform geht zulasten der niedergelassenen Ärzte

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf zu einer Notfallreform. „Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium gehen mal wieder zulasten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen", kritisierte der KBV Vorstand Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Der Entwurf sei zudem unrealistisch in der Fristsetzung und übermäßig bürokratisch.
Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sollen künftig unter anderem dazu verpflichtet werden, durchgängig eine telemedizinische sowie eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Das sieht der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) vor. Dies soll insbesondere auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gelten.
Unnötige Parallelversorgung
In dem Gesetzentwurf heißt es weiter, die Versorgungsbereiche vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste müssten besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden. Es gebe Defizite bei der effizienten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene, was oftmals zu Fehlsteuerung führe – die eine Überlastung von Akteuren insbesondere der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes zur Folge haben könne.
Die KBV sieht diese Erweiterung der Aufgaben der KVen durch den Eigenbetrieb von Einrichtungen zur Akutversorgung als unnötige Parallelversorgung zur eigentlichen Versorgung durch die Arztpraxen.
„Hinzu kommen Ideen wie die Einrichtung eines flächendeckenden Fahrdienstes rund um die Uhr. Welche Kolleginnen und Kollegen – mal abgesehen von den enormen Aufwänden – sollen diese Dienste stemmen?“, so der KBV-Vorstand. Stattdessen bräuchte es eine verbindliche Steuerung von Patientinnen und Patienten im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Entsprechende Finanzmittel müssten bereitgestellt werden, wenn die Kolleginnen und Kollegen mit zusätzlichen Aufgaben belastet würden.
Vorgesehen ist, dass die KVen hunderte Kooperationsverträge mit Kliniken abschließen sollen. Gepaart mit ungleichen Zuständigkeiten auf Bundes-, Länder- und Ortsebene sei der bürokratische „GAU“ vorprogrammiert, betonten Gassen, Hofmeister und Steiner weiter. Zudem sei es angesichts der Krankenhausreform noch völlig offen, welche Kliniken in zwei bis drei Jahren überhaupt noch am Netz seien.
Ein Ziel des Gesetzentwurfs scheine zu sein, das Patientenaufkommen in Kliniken zu steigern und dafür die Steuerung einseitig in die Hand der Krankenhäuser selbst zu geben – allerdings unter stärkerer Belastung der ambulanten Strukturen, kritisierte der Vorstand. Die Benachteiligung des ambulanten Sektors scheine auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers ganz oben zu stehen und werde auch im vorliegenden Gesetzentwurf fortgesetzt. „Um die notwendige Notfallreform zum Erfolg werden zu lassen, bedarf es erheblicher Anpassungen“, forderte die KBV.
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