Ärzteschaft

Notfallreform: Notfallmediziner begrüßen Referentenentwurf

  • Freitag, 14. Juni 2024
/picture alliance, dpa
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) beurteilt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Neuregelung der Notfallversorgung als Schritt in die richtige Richtung. Die Fachgesellschaft sieht allerdings auch Nachbesserungsbedarf.

„Insbesondere die geplanten Akutleitstellen mit verbindlichen Erreichbarkeiten und zeitnahen Vermittlungsfristen von Akutterminen bei Vertragsärzten könnten die Notaufnahmen tatsächlich entlasten“, sagte DGINA-Präsident Martin Pin.

Auch die Vorschläge zu telemedizinischen Serviceangeboten, zur Förderung von Hausbesuchsdiensten sowie den Plan, Integrierte Notfallzentren (INZ) und Kinder-Notfallzentren (KINZ) an Krankenhäusern flächendeckend einzurichten, unterstützt die DGINA. Dabei müsse allerdings sichergestellt werden, dass die Planungs­regionen länderübergreifend festgelegt werden und geographische Herausforderungen berücksichtigt werden, erklärte Pin.

Bei einigen anderen Punkten fordert die DGINA Nachbesserungen. Den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), eine Richtlinie zur Ersteinschätzung zu erstellen, habe man bereits mehrfach kritisiert, so die Fachgesellschaft.

„Kein Ersteinschätzungssystem kann bisher eine sichere automatisierte Weiterleitung von Patienten gewährleisten“, betonte der DGINA-Präsident. „Hilfesuchende, die mit einem dringenden Anliegen in ein INZ kommen, sollen auch im INZ behandelt werden". Wenn Akutpatienten weitergeleitet werden, beispielsweise an eine Kooperationspraxis, müsse sichergestellt werden, dass diese Praxis an oder in unmittelbarer Nähe der Notfallklinik ist und innerhalb von 24 Stunden einen Termin anbieten kann.

Teile der Reform könnten laut DGINA zudem zu einer stärkeren Beanspruchung von Kliniken führen, die dafür strukturell nicht eingerichtet sind. „Die Patientenströme werden sich ändern, wenn die Notaufnahmen in die Sicherstellung der Akutversorgung eingebunden werden und die INZ nur an bestimmten Standorten sind“, prognostizierte DGINA-Vize Harald Dormann.

Die DGINA fordert daher eine Finanzierung der Maßnahmen, die die entsprechenden Kliniken ergreifen müssen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.

Um die Auswirkungen und die Effektivität der geplanten Notfallreform zu überprüfen, spricht sich die DGINA zudem für ein bundesweites Register aus, das sektorenübergreifende Patientenpfade abbildet. Pin mahnte zudem die zeitnahe Umsetzung einer Reform des Rettungsdienstes an. „Sonst bleibt die Notfallreform unvollständig.“

EB/aha

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