Kritik der KV Hessen an Herstellern von Praxisverwaltungssystemen und am GKV-Spitzenverband

Frankfurt – Scharfe Kritik an den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) übt die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen). „Das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelte System zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM), kv.dox, arbeitet aktuell mit keinem der bestehenden PVS zusammen.
Dabei sei es gesetzlich formulierter Auftrag an die PVS-Hersteller gewesen, hier einheitliche Schnittstellen und eine Kompatibilität herzustellen, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung.
Stattdessen biete jeder PVS-Hersteller sein eigenes System an, was die Ärzte in den Praxen dazu zwinge, diese PVS-eigenen Systeme zu kaufen beziehungsweise zu nutzen. „Herr Minister Spahn wird aufgefordert, die von seinem Ministerium initiierte und vom Deutschen Bundestag als Gesetz verabschiedete Kompatibilität der verschiedenen PVS-Systeme bei der Kommunikation im Medizinwesen bei den PVS-Herstellern zeitnah einzufordern und diese Umsetzung zu überwachen. Gegebenenfalls sind Sanktionen gegenüber den PVS-Herstellern erforderlich“, so die Vertreterversammlung.
In einer zweiten Resolution wenden sich die KV-Delegierten gegen den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei geht es um die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Diese hatte der GKV-Spitzenverband Ende März dieses Jahres nach nur rund einem Jahr Laufzeit gekündigt.
In der Resolution der KV heißt es: „Die Verordnung von Medikamenten und anderen medizinischen Maßnahmen stellt eine wesentliche Säule bei der Behandlung von Patienten dar. Sie ist jedoch mit zunehmend zeitaufwendigen bürokratischen Hindernissen verbunden. Gerade jetzt, wo Ärzte durch die Versorgung von Coronapatienten und die Coronaimpfungen ohnehin schwer belastet sind, stellen verschärfte Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die zudem nicht dem Gesetzestext entsprechen, eine Behinderung der Patientenversorgung dar.“
Basis der gekündigten Rahmenvorgabe war das 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Es sieht vor, dass im Fall von Regressen für verordnete Leistungen die betroffenen Ärzte nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung den Kassen erstatten müssen, sondern nur noch den Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung. Die Vertragsparteien hatten sich in der Rahmenvereinbarung unter anderem darauf verständigt, dass dies bei fast allen Leistungen gelten sollte.
Auch die KBV hatte die Kündigung scharf kritisiert: Mitten in der Coronapandemie und zum Start des Impfbeginns in den Praxen scheue der GKV-Spitzenverband nicht davor zurück, die Regelungen des TSVG, die auf eine Reduktion des Regressrisikos für Vertragsärzte sowie Erleichterungen in Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgerichtet gewesen seien, zu torpedieren, erklärte die KBV Ende März.
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