Ärzteschaft

Kodierunterstützung für Praxen auf den Weg gebracht

  • Freitag, 19. Juni 2020
/gamjai, stock.adobe.com
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Berlin – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat den Entwurf für die ambulante Kodierunterstützung beschlossen. Dadurch kann sie nun im nächsten Schritt die entsprechenden Vorgaben weiter ausarbeiten.

Hintergrund ist die anhaltende Diskussion um die Kodierqualität. Um diese zu verbes­sern, sollen Ärzte und Psychotherapeuten zukünftig durch ihre Praxissoftware bei der Anwen­dung der ICD-10 unterstützt werden.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hat der Gesetzgeber der KBV den Auftrag erteilt, bis Ende Juni entsprechende Voraussetzungen zu definieren. Ab 1. Januar 2022 müssen die Funktionalitäten zur Unterstützung der Kodierung in den Praxisverwaltungs­systemen (PVS) zur Verfügung stehen, damit ausreichend Zeit für die Zertifizierung und Implementierung bereitsteht.

„Wir schaffen keine neuen Regelungen. Es geht darum, vorhandene einzuhalten“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Demnach geht es bei den jetzt erarbeiteten Vorgaben zur Ko­dier­unterstützung um ausgewählte praxisrelevante Regelungen, die in das PVS imple­men­tiert werden sollen. Hinterlegte Informationen oder angezeigte Hinweise sollen auf das Nötigste beschränkt und so in die Software eingebaut werden, dass sie nicht „nerven“, sondern helfen.

Basis bildet die ICD-10-GM, nach der Ärzte und Psychotherapeuten bereits seit dem Jahr 2000 sämtliche Krankheiten verschlüsseln müssen. „Wir wollen kein neues Bürokratie­mons­ter“, sagte Vize-KBV-Chef Stephan Hofmeister. Die Kodierunterstützung müsse so einfach wie möglich sein. So wird es Hofmeister zufolge auch kein mehrseitiges Werk ge­ben, das Ärzte und Psychotherapeuten zusätzlich zur ICD-10 studieren müssen.

Der Fokus liegt laut KBV vorerst auf dem richtigen Verschlüsseln von Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, zum Beispiel Herzinfarkt und Diabetes mellitus. Nur bei die­sen Krankheitsbildern sollen dem Arzt Hinweise angezeigt werden, wenn der ausge­wähl­te Code nicht korrekt oder nicht spezifisch genug ist. Der Arzt hat dann die Möglichkeit, die Kodierung anzupassen.

Ein weiteres Thema ist die Angabe von Akut- und Dauerdiagnosen sowie anamnestischen Diagnosen. Der akute Herzinfarkt, gesichert, oder die Penicillinallergie sollten nicht über Jahre dauerhaft jedes Quartal in den Abrechnungsdaten übernommen werden. „Das ergibt keinen Sinn“, sagte Hofmeister.

Auch dabei strebt die KBV eine für die Vertragsärzte aufwandsarme Lösung an: Es ist vor­gesehen, dass Ärzte bereits beim Kodieren bestimmter Diagnosen einen Hinweis erhal­ten, ob diese als Dauerdiagnose geeignet sind.

Wie gehabt, prüfen Ärzte ihre Dauerdiagnosen, um nur diese in die Abrechnung zu über­nehmen, die im aktuellen Behandlungskontext relevant sind. Das geht dann weiterhin en bloc. Es gehe nicht darum, alle alten und neuen Dauerdiagnosen bis zu einem Stichtag zu sichten und zu sortieren, betonte Hofmeister. „Diesen Aufwand wollen wir den Kollegen ersparen.“

Nach der Verabschiedung der Vorgaben zur ambulanten Kodierunterstützung in der KBV-Vertreterversammlung haben die Softwarehersteller nun Zeit, die Inhalte und Funktionen in ihre PVS-Produkte zu implementieren und durch die KBV zertifizieren zu lassen. Dabei sind auch Tests eingeplant, um die Anwenderfreundlichkeit der Software­umsetzung zu prüfen.

hil/sb

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