Politik

Kritis-Dachgesetz: Trotz Kritik grünes Licht vom Bundesrat

  • Freitag, 6. März 2026
/tete_escape, stock.adobe.com
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Berlin – Wichtige Infrastruktur in Deutschland, zu der Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören, soll künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und Naturkatastrophen geschützt werden. Der Bundesrat stimmte dazu heute dem Kritis-Dachgesetz zu. Ende Januar war das Gesetz bereits im Bundestag beschlossen worden. Vorbereitet hatte es die Ampel-Regierung noch in der letzten Legislatur, die es jedoch durch den Bruch der Koalition nicht zum Abschluss bringen konnte.

Während der heutigen Debatte verwiesen die Länder nochmals auf Gefahren für die Infrastruktur vor dem Hintergrund aktueller Krisen und Konflikte sowie von hybriden Angriffen und Anschlägen hin, wie den auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar. Ziel des Kritis-Dachgesetz ist es, die Resilienz kritischer Anlagen zu stärken und eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Dazu definiert das Gesetz Mindestanforderungen und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen, geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr, sollen ihre Anlagen besser schützen. Das Gesetz legt dabei fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft unentbehrlich sind.

Grundsätzlich sollen dazu Einrichtungen zählen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums soll die genauen Kriterien festschreiben. Für die Länder besteht eine Öffnungsklausel. Sie können Anlagen, für die eine Landesbehörde zuständig ist, nach eigenen Kriterien als kritisch einstufen.

Schwellenwert für kritische Infrastruktur in der Kritik

Die Zustimmung der Länder zum Kritis-Dachgesetz war bis zuletzt kritisch. So bemängelten sie im Vorfeld den festgelegten Schwellenwert für kritische Infrastruktur auf mehr als 500.000 Personen. Der im Bundesrat federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hatte sogar die Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen – mit dem Ziel, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten.

Heute verzichteten die Länder zwar auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, übten aber nochmals Kritik an einigen Regelungen und forderten die Bundesregierung in einer Entschließung auf, das Gesetz nachzubessern. Vorgeschlagen wird von ihnen eine Absenkung des Schwellenwerts auf 150.000 versorgte Einwohner. Nur so könnten zahlreiche essentielle Infrastruktureinrichtungen erfasst werden – insbesondere in den ländlichen Räumen, heißt es.

Unklarheiten mit Blick auf die praktische Umsetzung bestehen nach Ansicht der Länder zudem bei der Öffnungsklausel, die es den Ländern individuell ermöglicht, weitere kritische Anlagen zu identifizieren. Gerade im Energiebereich könne die jetzige Regelung zu Problemen führen, da Strom- und Gasnetze als Verbundsysteme ausgestaltet seien, deren Stabilität nicht an Landesgrenzen haltmache, argumentieren sie.

Weiterhin moniert der Bundesrat, dass die Länder die Resilienzprüfung bei Eisenbahnen, die nicht dem Bund gehören, übernehmen sollen, während ansonsten das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig sei. Es sei zu befürchten, dass dadurch unnötige bürokratische Hürden entstehen. Auch gingen mit der Resilienzprüfung Mehrkosten und ein erhöhter Personalaufwand für die Länder einher, für die bisher kein Ausgleich geplant sei. Daher fordert der Bundesrat stattdessen die alleinige Zuständigkeit des EBA.

Der begleitenden Entschließung und der Kritik der Länder zum Trotz: Da der Bundesrat heute zugestimmt hat, kann das Gesetz ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. 

ER

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