Ärzteschaft

Kryokonservierung von Ovarialgewebe ab Juli Kassenleistung

  • Montag, 5. Juni 2023
/sola_sola, stock.adobe.com
/sola_sola, stock.adobe.com

Berlin – Ab Juli übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in begründeten Fällen die Kosten für Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe. Die entsprechenden Leistungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stehen jetzt fest. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte seine Richtlinie zur Kryokonservierung im vergangenen Jahr um die Methode ergänzt. Ziel ist, zum Beispiel bei jüngeren Krebspatientinnen die Fertilität bei keimzellschädigenden Therapien zu erhalten.

Zur Abrechnung der Kryokonservierung von Ovarialgewebe werden vier neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Beratung, die Aufbereitung und Untersuchung sowie das Einfrieren und Auftauen von Ovarialgewebe in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und damit zu festen Preisen.

Mit der neuen GOP 08622 rechnen Reproduktionsmediziner ab 1. Juli die Beratung der Patientin ab. Die GOP ist mit 128 Punkten (14,71 Euro) je vollendete zehn Minuten bewertet und kann dreimal berechnet werden, mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit bis zu viermal.

Für die Aufbereitung und Untersuchung des entnommenen Gewebes gelten die GOP 08642 (1.210 Punkte / 139,05 Euro) und für die Aufbereitung und das Einfrieren die GOP 08643 (1.234 Punkte / 141,81 Euro). Das Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe rechnen Ärztinnen und Ärzte über die neue GOP 08649 (876 Punkte / 100,67 Euro) ab.

Der gesetzliche Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe hat laut der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs den großen Vorteil, dass sie mit einem kleinen Eingriff rasch erfolgen kann – anders als bei der Eizellkonservierung sei keine zeitintensive hormonelle Stimulation notwendig. Allerdings eignet sich die Konservierung von Eierstockgewebe nur für Erkrankungen, bei denen keine Gefahr besteht, dass sich Krebszellen in den Eierstöcken befinden. „Kryokonserviertes Eierstockgewebe kann später problemlos wieder eingesetzt werden und ermöglicht eine Schwangerschaft auf natürlichem Wege“, hieß es aus der Stiftung.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung