Politik

Krebspatienten bleiben auf Teil der Kosten der Kryokonservierung sitzen

  • Dienstag, 14. Juni 2022
Unter „Kryokonservierung“ versteht man das Aufbewahren von Zellen oder Gewebe durch Einfrieren in Stickstoff. /DKMS
/DKMS

Berlin – Junge Krebspatienten, die ihre Spermien oder Eizellen vor eingreifenden Therapien entnehmen und kryokonservieren lassen, müssen noch immer einen Teil der Kosten dafür selber tragen. Darauf weist der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) hin.

Bereits vor drei Jahren wurde im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes die Fruchtbarkeitser­haltung bei keimzellschädigender Therapie wegen Krebs oder anderer Erkrankungen zur Kassenleistung. Die für die Abrechnung notwendige Neuregelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gilt seit April 2022.

Die Gewinnung der Keimzellen ist dem BRZ zufolge ohne großen administrativen und organisatorischen Auf­wand „relativ einfach umsetzbar“. Auch die Abrechnung der notwendigen Maßnahmen erfolge unproblema­tisch über die quartalsweise Abrechnung der Kinderwunschzentren. Ein großes Problem sei aber die Kosten­übernahme bei langfristiger Lagerung der Keimzellen.

„Viele der Kinderwunschpraxen übertragen die Langzeitlagerung aus Sicherheits- und Versicherungsgründen kommerziellen Firmen mit entsprechenden Lagerungseinrichtungen“, informiert der BRZ. Diese Einrichtungen hätten in der Regel jedoch keine Kassenzulassung und könnten die Lagerungskosten nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen.

Die Patienten müssten die Kosten für die Lagerung in den Kältekammern daher selbst tragen. Laut einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes belaufen sich die Kosten dafür auf rund 300 Euro pro Jahr.

„Die Patienten und Patientinnen befinden sich krankheitsbedingt in einer absolut prekären Situation, aber auch Kinderwunschzentren sowie Lagerungseinrichtungen sehen sich derzeit in einer scheinbar unlösbaren Zwickmühle“, schreibt der BRZ.

Notwendig sei eine gesetzliche Klarstellung, so der Verband. „Um den betroffenen Patienten bis dahin we­nigs­tens die bürokratischen Beschwernisse abzunehmen, wäre die Erstattung der Rechnungen ein Ausweg aus der vom Gesetzgeber so nicht intendierten, jetzigen Situation“, appelliert der Verband an die Krankenkassen.

hil

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