Künftig bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz

Berlin – Pflegefachassistenzkräfte erhalten künftig bundesweit die gleiche Ausbildung und Vergütung. Der Bundestag beschloss heute ein entsprechendes Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung.
Damit soll das bestehende Wirrwarr von unterschiedlichen Ausbildungen in den Bundesländern beendet werden. Außerdem sollen Auszubildende gleich viel verdienen. Bislang wird nur etwa die Hälfte aller Assistenzausbildungen in der Pflege vergütet. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll vereinheitlicht und erleichtert werden.
Ziel der Reform ist es, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Laut Modellrechnungen braucht es allein für die vollstationäre Langzeitpflege absehbar bis zu 100.000 mehr Pflegekräfte. Start der neuen Ausbildung soll 2027 sein. Die Assistenzausbildung ermögliche zudem eine Weiterentwicklung etwa zur Pflegefachkraft oder zu einem Studium, bekräftigten Unionsabgeordnete bei der Bundestagsdebatte.
Die Ausbildung soll im Regelfall 18 Monate dauern, sie ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Bei einschlägiger Berufserfahrung ist die Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss, bei Empfehlung der Pflegeschule können auch Bewerber ohne Abschluss eine Ausbildung beginnen.
Aus Sicht der Grünen ist das Gesetz zu zaghaft und bleibt hinter den Möglichkeiten zurück. Die Linke beklagte, dass 18 Monate Ausbildung zu kurz seien. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung.
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