Künstliche Intelligenz macht Sozialgerichten zu schaffen

München – Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz macht den bayerischen Sozialgerichten zu schaffen. Sie stöhnen unter vermehrten Klageeingängen.
„Die von vielen Klägern offensichtlich genutzte KI kennt sich im Sozialrecht nicht wirklich gut aus und empfiehlt daher oft unsinnige Anträge“, sagte die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Edith Mente. Auch diese müssten aber von den Gerichten bearbeitet werden. „Das blockiert uns bei der Bearbeitung der übrigen Fälle.“
Die Fachleute rechnen damit, dass die bayerische Sozialgerichtsbarkeit derzeit mehr als 38.000 Hauptsacheverfahren sowie 7.000 Verfahren des Eilrechtsschutzes entgegensieht. „Eine Trendwende ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten“, hieß es.
Die außergewöhnliche Verfahrensdichte binde erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen. Auch die enorm angestiegene Zahl der vorrangig zu bearbeitenden Anträge im Eilrechtsschutz habe zur Folge, dass bei Klagen mit spürbaren Verzögerungen zu rechnen sei.
Bereits im Jahr 2025 waren den Angaben zufolge die Klageeingänge deutlich gestiegen. Dieser Trend hat sich 2026 nochmals deutlich verstärkt. In der ersten Instanz, also bei den sieben bayerischen Sozialgerichten, stiegen die Eingangszahlen in den ersten sechs Monaten im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr um rund 26 Prozent.
Einen besonders starken Zuwachs gab es in den Fachgebieten Krankenversicherung (plus 35 Prozent), Arbeitslosengeld (plus 47 Prozent) sowie Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende (plus 60 Prozent).
Auch die Verfahren des Eilrechtsschutzes haben sich mehr als verdoppelt. Die Eingänge in der Berufungsinstanz stiegen im ersten Halbjahr um fast 20 Prozent. Dabei haben sich die Verfahren im Eilrechtsschutz ebenfalls mehr als verdoppelt.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
1