KV Baden-Württemberg dringt auf Nachbesserungen bei Krankenhausreform

Stuttgart – Die Vorschläge zur Krankenhausreform lassen aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg wesentliche Punkte unberücksichtigt. Fatal sei, dass die Expertise niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten bislang zu wenig einbezogen worden sei.
„Die Autoren, die aus dem Umfeld der Großkliniken kommen, haben nicht berücksichtigt, in welchem Umfang ihre Reformvorschläge den ambulanten Bereich betreffen“, kritisierte der KV-Vorstandsvorsitzende Karsten Braun. Er wies in diesem Zusammenhang auf ein Positionspapier des Baden-Württembergischen Landkreistages zu den Reformplänen hin.
Darin weist der Landkreistag die Finanzierung der angedachten sogenannten Level 1i-Krankenhäuser – also geplante ambulant-stationäre Einrichtungen – aus Mitteln der Kommunen zurück und weist sie der KV zu. „Das können wir so natürlich nicht akzeptieren. Warum sollen unsere Ärzte und Psychotherapeuten aus ihrem Honorar solche Einrichtungen finanzieren“, fragte Braun.
Hintergrund ist, dass in dem Reformpapier der Expertenkommission für die bundesweite Reform die Trägerschaft und die Finanzierung dieser ambulant-stationären Einrichtungen nicht geklärt sind.
„Die Reformvorschläge gehen eindeutig dahin, die Finanzlücke bei den Krankenhäusern zu schließen. Aber diese Finanzlücke darf nicht zulasten der Krankenkassen gehen. Die Finanzierung der Infrastruktur und der Investitionen ist Aufgabe der Länder“, betonte die stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Doris Reinhardt.
Die KV fordert zudem in einer weiteren Stellungnahme einen Inflationszuschuss für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.
„Gerade unsere Medizinischen Fachangestellten haben Unglaubliches während der Pandemie geleistet. Alle Forderungen unsererseits nach einer Anerkennung sind aber nicht gehört worden“, kritisierte Reinhardt. Es sei daher „mehr als angemessen, wenn nun vor dem Hintergrund der Inflation die entsprechende Wertschätzung zum Ausdruck kommen würde“, so die KV-Vize.
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