Saarländische Krankenhausgesellschaft kritisiert Reformpläne

Saarbrücken – Die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) kritisiert die bundesweiten Pläne zur Krankenhausreform in einem Brief an Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD).
„Statt die Krankenhausfinanzierung auf neue Füße zu stellen, entpuppt sich das Papier der Regierungskommission als Dokument für eine bundeseinheitliche Krankenhausplanung mit dem erkennbaren Ziel, viele Krankenhäuser faktisch zu schließen, und lässt entscheidende Finanzierungsfragen unbeantwortet“, heißt es darin.
Die SKG beklagt die Vorschläge der Regierungskommission, sogenannte Versorgungslevel einzuführen.
„Viele Länder (so auch das Saarland) kommen seit Jahren sehr gut ohne diese Level aus – die Krankenhausplanung auf der Basis von ‚Versorgungsstufen‘ wurde im Saarland bereits vor vielen Jahren (aus gutem Grund) abgeschafft“, heißt es in dem Brief.
Vielmehr sei eine bundesweite Einteilung der Krankenhäuser nach Leveln in fixer Kombination mit Leistungsgruppen „dysfunktional“, so die SKG.
Die weiteren Vorstellungen der Regierungskommission für die Leistungsgruppen ist nach Angaben der Krankenhausgesellschaft ebenfalls undurchdacht, zum Beispiel, weil diese Gruppen unzureichend voneinander abgegrenzt seien.
Besonders wichtig sei außerdem, die Leistungsgruppen nicht fix den Versorgungsleveln zuzuordnen, so denn an diesen Leveln festgehalten werde, schreibt die SKG in dem Brief.
Die Beschäftigten in den Krankenhäusern erwarteten von einer Reform außerdem von der Politik dringend eine durchgreifende Entbürokratisierung.
„Die vollständige Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission führt jedoch zu einer Potenzierung der Bürokratie“, warnt die SKG. Nötig seien einfache und praktikable Umsetzungsvorschläge, um das System administrierbar zu halten.
Auch die Finanzierung ist ein Thema: „Die Krankenhausstrukturreform kann nur dann gelingen, wenn neben den oben angesprochenen Veränderungen am Konzept der Regierungskommission auch eine ausreichende Finanzierungsbasis der Krankenhäuser in Bezug auf die Betriebs- und Investitionskosten gegeben wird“, betont die SKG.
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