Ärzteschaft

KV Baden Württemberg kritisiert hausärztliche Vergütung

  • Mittwoch, 21. August 2013

Stuttgart – Die Honorarsituation der Ärzte in Baden-Württemberg reicht laut der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des Landes von „einer angemessenen Vergütung ärztlicher Leistungen bis zu einer Vergütung auf Taschengeldniveau“. „Der Durchschnitt der Ärzte wird bei einem Reinertrag von 13.833 Euro pro Monat nicht leistungsgerecht berücksichtigt“, sagte der KV-Vorsitzende Norbert Metke. Er bezog sich dabei auf eine Mitte August erschienene Analyse des Statistischen Bundesamtes zum ärztlichen Einkommen.

„Ein durchschnittlicher Jahresreinertrag von rund 180.000 Euro im hausärztlichen Bereich, bei ungeregelten Arbeitszeiten der Versorgerpraxis von weit über 50 Stunden pro Woche, führt zu einem hausärztlichen Nettoeinkommen von etwas über 5.000 Euro im Monat“, erläuterte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Johannes Fechner. Ein Nettoeinkommen in dieser Höhe spiegle die Belastung und Verantwortung hausärztlicher Tätigkeit nicht wider, so Fechner.

Metke wies daraufhin, dass das vom Statistischen Bundesamt für die vergangenen Jahre errechnete Honorarplus von 17 Prozent sich weitgehend aus einer Erhöhung der ärzt­lichen Honorare in den neuen Bundesländern um rund zehn Prozent seit 2008 zusammen­setze. „Der Vergütungsanstieg für Baden-Württemberg lag von 2008 bis 2012 bei 9,09 Prozent.

Das entspricht einem Jahresdurchschnitt von 1,81 Prozent, der von der Inflationsrate sowie einem gleichzeitigen Fallzahlanstieg von rund sechs Prozent vollumfänglich neutralisiert wird“, so Metke. Zum Beispiel liege der Scheinwert einer Hausarztpraxis pro Quartal bei rund 60 Euro. Dies sei eine „groteske Vergütungssituation“, so der KV-Chef.

hil

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