Ärzteschaft

KV Baden-Württemberg kritisiert Modellvorhaben zu Blankorezepten

  • Mittwoch, 22. März 2017

Stuttgart – Scharfe Kritik an den neuen Modellprojekten zur Verordnung von Heilmitteln übt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg. Laut dem neuen Heil- und Hilfsmittelgesetz verordnet der Arzt weiterhin die Leistung, allerdings bestimmt der Thera­peut Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Häufig­keit der Behandlungsein­heiten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbän­den der Heilmittel­erbringer Ver­trä­ge über solche Modellvorhaben abzuschlie­ßen. In jedem Bundesland soll es ein Mo­dellvorhaben geben.

Konkret geht es in Baden-Württemberg jetzt um die Physiotherapie. „Physiotherapie ist auch im längerfristigen Verlauf einer Erkrankung nur eine von vielen Therapiemöglich­kei­ten. Häufig müssen gar keine Maßnahmen ergriffen werden, stattdessen ist in solchen Fällen ein Gespräch, eine Medikation oder operative Versorgung oder auch eine psy­cho­therapeutische Behandlung angebracht. Die Auswahl, welche Therapie für die spezi­fi­schen Beschwerden des Patienten geeignet ist, hat in Abwägung zueinander alleine der Arzt erlernt“, sagte der KV-Vorsitzende Norbert Metke.

„Oft ist es nach initia­ler Diagnosestellung und beim Aufstellen einer Verdachtsdiagnose gerade der Verlauf der Symptome, der die Richtigkeit der Diagnose bestätigt oder wider­legt“, ergänzte sein Stellvertreter Johannes Fechner. Die Weiterbetreuung der Patienten durch Physiothera­peuten ohne ärztliche Kooperation sei ein „Experiment am Kranken, das wir ablehnen“, so Fechner.

Auf die ökonomischen Implikationen der Regelung wies der Bundesvorsitzende des Be­rufsverbandes der Orthopäden und Unfallchirurgen, Johannes Flechtenmacher, hin: „Schon heute ist die Physiotherapie Preistreiber Nummer eins in den Gesundheitsaus­gaben mit einer jährlichen Steigerung von durchschnittlich rund acht Prozent. Wer wie der Gesetzgeber die unbegrenzte Dauer der Therapie wünscht, kann sich auch nicht über eine entsprechende Ausgabenentwicklung beschweren“, sagte er. 

Auch die KV Niedersachsen hatte die Regelung kritisiert. „Eine Blankoverordnung von Heilmitteln in der Eigenverantwortung der nicht akade­mi­schen Hilfsberufe der Physio­the­rapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten ist sach­widrig, qualitätsmindernd und sozial­politisch fehlsteuernd“, heißt es in einem mehr­heitlich verabschiedeten Antrag der KV-Ver­treterversammlung von Anfang März.

hil

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