Ärzteschaft

KV Niedersachsen lehnt Modellvorhaben für Heilmittel­verordnungen ab

  • Montag, 6. März 2017

Hannover – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nieder­sachsen hat neue Regelungen im sogenannten Heil- und Hilfsmittelgesetz scharf kritisiert, die der Gesetzgeber Mitte Februar beschlossen hat.

Den Delegierten geht es dabei um die mit dem Gesetz angestoßenen Modellprojekte zur Verordnung von Heilmitteln. Der Arzt verordnet dem­nach weiterhin die Leistung, allerdings bestimmt der Thera­peut Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Häufig­keit der Behandlungseinheiten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbän­den der Heilmittelerbringer Verträge über solche Modellvorhaben abzuschlie­ßen. In jedem Bundesland soll es ein Modellvorhaben geben.

„Eine Blankoverordnung von Heilmitteln in der Eigenverantwortung der nicht akade­mi­schen Hilfsberufe der Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten ist sach­widrig, qualitätsmindernd und sozialpolitisch fehlsteuernd“, heißt es in einem mehr­heitlich verabschiedeten Antrag.

In dem Gesetzentwurf sei die Ausgestaltung der Modellversuche durch die Kostenträger unter Ausschluss der ärztlichen Selbstver­wal­tung „völlig inakzeptabel“ geregelt. „Eine fatale Kosten- und Mengenausweitung ist ebenso zu erwarten wie eine qualitative Verschlechterung der Patientenversorgung“, heißt es in dem Beschluss der Vertreter­versammlung.

Auch Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten die Regelungen im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und auf mehr Mitsprache der Ärzte­schaft gedrängt. Dem Arzt müsse es möglich sein, einzelne Heilmittel als kontra­indiziert ausschließen zu können, forderten BÄK und KBV. Letztere forderte zudem, dass die Therapeuten verpflichtet werden sollten, den Ärzten eine Rückmeldung zu geben – zum Beispiel, ob und welche Abweichungen von der Verordnung erfolgt seien und welche Therapie stattgefunden habe.

hil

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