KV Baden-Württemberg verabschiedet Reform des Notfalldienstes
Stuttgart – Die Reform des ärztlichen Notfalldienstes für Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2014 ist unter Dach und Fach. Die Delegierten der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) stimmten dem entsprechenden Antrag des Vorstandes nahezu einstimmig zu. Damit ist die Reform nach zwei Jahren intensiver Vorbereitung in das Regelwerk der KVBW eingegangen, die vorbereitenden Schritte zu ihrer Umsetzung haben begonnen.
Zukünftig soll der Notfalldienst an den Wochenenden, in Ballungszentren auch wochentags, flächendeckend neben einem Hausbesuchsdienst in zentralen Notfallpraxen durchgeführt werden. Zusätzlich zu den 75 bereits installierten Notfallpraxen in Baden-Württemberg sollen bis zum ersten Quartal 2014 zwanzig weitere Notfallpraxen eingerichtet werden. Die KVBW sagte für die Organisation und Ausstattung der neuen Praxen ihre Unterstützung zu.
Ziel der Notfalldienstreform war unter anderem, die Ärzte zu entlasten und Ungerechtigkeiten in Bezug auf Dienstfrequenz und Vergütung zu beseitigen. Künftig sollen die Dienst leistenden Ärzte finanziell gefördert werden, um eine Mindestvergütung zu gewährleisten. Zudem werde die KVBW auf Wunsch einen Fahrservice für Ärzte im Fahrdienst bereitstellen.
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