KV Bayerns gegen Vermischung von Bereitschafts- und Notarztdienst
München – Der ärztliche Bereitschaftsdienst und der Notarztdienst sollten weiterhin getrennte Bereiche bleiben. Das betont die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und wehrt sich damit gegen eine Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg und Hessen.
Die Vermittlung des Bereitschaftsdienstes läuft in Bayern seit 2003 über eigene Vermittlungs- und Beratungszentralen in München sowie eine Tochterfirma der KVB namens Gedikom in Bayreuth. „Diese Lösung hat sich bewährt, und auch die Zusammenarbeit mit den Integrierten Leitstellen, die die Notarzteinsätze vermitteln, klappt gut. Eine gesetzliche Änderung würde hier nur unnötig Unruhe und Kompetenzstreitigkeiten hervorrufen“, hieß es aus dem Vorstand der KV.
Mit der Bundesratsinitiative wollen die beiden Bundesländer unter anderem im Gesetz festschreiben lassen, dass die Leitstellen für den Rettungsdienst künftig auch Hausbesuche des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes vermitteln. Damit würde die bisher in Bayern praktizierte Arbeitsteilung der Vermittlung von Notarzteinsätzen über die Integrierten Leitstellen und von Bereitschaftsdienstfällen über die KV infrage gestellt. „Leidtragende einer solchen Gesetzesänderung wären letztendlich die Patienten, die mit längeren Wartezeiten rechnen müssten, wenn wieder alle Krankheitsfälle […] über eine Stelle laufen sollen“, so der KV-Vorstand.
Die Arbeitsteilung zwischen den Vermittlungs- und Beratungszentralen der KVB und den Integrierten Leitstellen sei gerade bei größeren Krankheitswellen hilfreich: Dann liege die Hauptanruflast bei den KVB-Vermittlungszentralen, während die Notarztleitungen für Unfälle und lebensbedrohliche Erkrankungen weiter frei und somit unmittelbar erreichbar blieben. Der KV-Vorstand forderte die bayerische Staatsregierung auf, ihr Veto gegen die Initiative einzulegen.
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