Ärzteschaft

KV Bayerns fürchtet Kollaps im ärztlichen Notdienst

  • Donnerstag, 20. Dezember 2012

München – Vor einer Unterversorgung im Notarztdienst schon in den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns gewarnt. Die Krankenkassen müssten für eine ausreichende Finanzierung der notärztlichen Versorgung der Bevölkerung in Bayern sorgen, erklärte der Vorstand der KV. Die Notärzte seien völlig zu Recht darüber verärgert, dass sie nur noch mit Zeitverzögerung ihre Honorare erhielten – sofern die Kassen überhaupt alle Einsätze vergüteten.

„Zwar behaupten die Krankenkassen, sie würden alle notwendigen Notarzteinsätze vergüten, doch das ist schlicht falsch: Sie verweigern seit Jahren die gesetzlich vorgesehene Benutzungsentgeltvereinbarung und speisen uns mit einem viel zu geringen Budget ab, das vorn und hinten nicht reicht“, kritisierte der KV-Vorstand. Zudem zögen die Kassen bei jedem abgerechneten Notarzteinsatz in Zweifel, ob er wirklich nötig gewesen sei.

Zu viel Bürokratie
Aus rechtlichen Gründen darf die KV nur dann ein Notarzthonorar auszahlen, wenn die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dazu sind die Krankenkassen jedoch nur bereit, wenn der jeweilige Einsatz von der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst Bayern (ZAST) als Notarzteinsatz anerkannt wurde. Daher müssen alle Einsatzdaten, die der KV von den Notärzten zur Abrechnung gemeldet wurden, mit den ZAST-Daten abgeglichen werden. „Dies ist ein aufwändiger bürokratischer Prozess, an dessen Ende die Ärzte laut der KV trotzdem auf etlichen unvergüteten Einsätzen sitzen bleiben“, hieß es aus der KV.

Kassen sollen Defizit decken
Die KV fordert jetzt, die Krankenkassen müssten das entstandene Defizit decken und für die Zukunft die gesetzlich vorgesehene Benutzungsentgeltvereinbarung unterzeichnen. Außerdem müsse das zuständige Bayerische Innenministerium im Bayerischen Rettungsdienstgesetz die Zuständigkeiten so regeln, dass solche Konflikte künftig nicht mehr auftreten könnten.

hil

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