KV Bayerns lehnt Apothekenreformpläne klar ab

München – Scharfe Kritik am gestern vorgelegten Entwurf für eine Apothekenreform übte heute die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Eine „Aufweichung der ärztlichen Heilkunde“ sei absolut abzulehnen, betonte der KVB-Vorstandsvorsitzende Christian Pfeiffer.
Im Rahmen der Jahrespressekonferenz der KV warnte Pfeiffer vor neuen Schnittstellen und ungesteuerten Leistungen. Die im Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) vorgesehene weitere Zersplitterung der Versorgung sei „schädlich“.
Auch die Apotheken selbst stelle die geplante Reform ein „vergiftetes Geschenk“ dar. Statt einer besseren Vergütung ihrer Tätigkeiten innerhalb des eigentlichen Kompetenzbereiches zu erhalten, müssten sie im Falle der Umsetzung der Reform Mehrleistungen erbringen.
Rückblickend auf das gesundheitspolitische Jahr 2025 seien in einer Gesamtschau zahlreiche „Herausforderungen und Brüche“ zu verzeichnen, so Pfeiffer. Zwar laufe mittlerweile die Arbeit im Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Hochdruck – Teile der Pläne zur Notfallreform gingen aber beispielsweise derzeit schlicht an der Versorgungsrealität vorbei. Offen sei zudem immer noch, wie das Gesundheitssystem mit Blick auf die GKV-Finanzen „auf neue Füße“ gestellt werden solle.
Peter Heinz, erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB, beklagte, 2025 sei aus Sicht der Praxen gesundheitspolitisch „ein verlorenes Jahr“. Den herrschenden Stillstand könne man sich angesichts der bestehenden Probleme eigentlich nicht leisten.
Weder sei politischer Wille erkennbar, die von der KVB kritisch gesehenen Entwicklungen bei den investorenbetriebenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) anzugehen, noch werde die Krankenhausreform konsequent umgesetzt.
Bei letzterer drohe eine solche „Verwässerung“, dass echte – auch kostensparende – Strukturanpassungen kaum noch möglich seien, so Heinz. Zudem bestünden Instrumente der „Subventionierung“ im stationären Bereich fort, welche es für den ambulanten Bereich nicht gebe – obwohl dieser den Großteil der medizinischen Versorgung stemme.
Heinz kritisierte zudem das „ungezügelte Leistungsversprechen“ von Politik und Krankenkassen. Dies sei so schlicht nicht mehr leistbar. Hier müsse die Politik ehrlicher kommunizieren, so der Appell. Einsparideen im ambulanten Bereich lehne man strikt ab. Der KVB-Vize verwies darauf, dass die Praxen ohnehin schon einer Budgetierung unterliegen – und somit in nicht geringem Umfang Leistungen ohne Vergütung erbringen – sowie nur 16 Prozent der GKV-Kosten verursachen.
Eine zeitnahe verbindliche Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung mahnte Claudia Ritter-Rupp, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, an. Diese sei aktuell „nicht sichergestellt“.
Positiv sei immerhin, dass es in Bayern gemeinsam mit den Krankenkassen gelungen sei, Regionen mit besonders langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie zu identifizieren und die Versorgungssituation durch gezielte Sonderbedarfszulassungen und Ermächtigungen nachhaltig zu stärken.
Warnend thematisierte Ritter-Rupp die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin. Dies biete große Chancen, berge aber auch Risiken. Die ärztliche Tätigkeit bestehe aus weit mehr als aus dem Messen und Interpretieren von Daten – sie stehe aus Zuwendung, Verantwortung und ethischem Handeln.
Deregulierungen, die dazu führen, dass große US-Technologiekonzerne bestimmen, wie medizinische Versorgung mit KI aussieht, dürfe man nicht zulassen. Die Politik müsse entsprechende Rahmenbedingungen setzen und die Ärzteschaft einbezogen werden.
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