Ärzteschaft

KV Bayerns schreibt neue Niederlassungs­förderungen aus

  • Donnerstag, 14. Januar 2021
/picture alliance, Benjamin Ulmer
/dpa

München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns passt ihre Niederlassungsförderung an. Hin­ter­grund ist, dass der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Ende des vergangenen Jahres sechs Planungsbereiche neu als drohend unterversorgt oder unterversorgt eingestuft hat. Aber auch in bereits bestehenden Förderbereichen passt die KV die Unterstützung für Ärzte an, die die ambulante Versorgung in der Region neu unterstützen.

Im hausärztlichen Bereich sind die Planungsbereiche Coburg, Eichstätt und Mainburg neu in der Förde­rung. In der Gruppe der Augenärzte ist es der Landkreis Lichtenfels, bei den HNO-Ärzten der Landkreis Main-Spessart sowie bei den Kinder- und Jugendärzten der Landkreis Regen.

In den betreffenden Regionen unterstützt die KV finanziell eine Niederlassung oder Praxisübernahme mit einer einmaligen Förderung von bis zu 60.000 Euro. Zur Errichtung einer Zweigpraxis werden bis zu 15.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe gibt es bis zu 4.000 Euro pro Quartal.

Außerdem hat die KV die Fördersumme für die dermatologische Versorgung im Landkreis Dingolfing-Landau erhöht: Einen sich dort niederlassenden Hautarzt kann eine einmalige Förderung bis zu 90.000 Euro erhalten.

Ein Praxisaufbau in dieser Region wird mit bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorars der Fach­gruppe für bis zu acht Quartale gefördert und die Errichtung einer Zweigpraxis mit einmalig bis zu 22.500 Euro. Diese Summen erhalten aktuell auch niederlassungswillige Augenärzte im Landkreis Wei­ßenburg-Gunzenhausen.

Im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge hat der Vorstand der KV die Fördersummen für Dermatologen sogar nochmals um 25 Prozent erhöht: Dort wird eine Niederlassung oder Praxisübernahme mit einer einmaligen Förderung von bis zu 112.500 Euro bezuschusst, zur Errichtung einer Zweigpraxis werden bis zu 28.125 Euro zur Verfügung gestellt und für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fach­gruppe werden bis zu 5.000 Euro pro Quartal gezahlt.

hil

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