Politik

KV Bayerns stellt neue Bedarfsplanung vor

  • Dienstag, 2. Juli 2013

München – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Bayern haben die Bedarfs­planung für Ärzte und Psychotherapeuten mit den Krankenkassen abgestimmt. Anlass, die Bedarfsplanung neu zu strukturieren, war die im Dezember 2012 neu gefasste Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die ambu­lante Versorgung wird künftig in die vier Versorgungsebenen hausärztliche Versorgung, allgemeine fachärztliche Versorgung sowie spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung aufgeteilt.

Für die hausärztliche Versorgung wird die Bedarfsplanung grundsätzlich kleinräumiger gestaltet. Aus bisher 79 bayerischen Planungsbereichen werden künftig 138 Planungs­bereiche.

Für die allgemeine fachärztliche Versorgung ändert sich hinsichtlich der Zahl und Art der Planungsbereiche nichts, es bleibt bei 79 Planungsbereichen. Die Zahl der möglichen Neuzulassungen im Bereich der allgemeinen fachärztlichen Versorgung hat sich mit der neuen Bedarfsplanung bayernweit um 343 Sitze erhöht, davon rund 250 Psychologische Psychotherapeuten. „Hier zeigt die neue Bedarfsplanung den bereits bestehenden Fachärzte- und Psychotherapeutenmangel in Bayern auf“, hieß es aus der KV.

Facharzt-Spezialisten wie Anästhesisten, Radiologen oder Fachinternisten werden nach der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie auf bayernweit 18 Planungsbereiche aufgeteilt, die sogenannten Raumordnungsregionen. Das betrifft auch die Gruppe der Kinder- und Jugendpsychiater, die neu in die Bedarfsplanung aufgenommen wurden. Diese Raumordnungsregionen sind eine Einteilung der bayerischen Regionen hinsichtlich wirtschaftlicher und infrastruktureller Verflechtungen und finden nun erstmals in der ärztlichen Bedarfsplanung Anwendung. Hier gibt es künftig bayernweit 26,5 Sitze zur Neuzulassung.

Die gesonderte fachärztliche Versorgung durch Fachgruppen mit zumeist wenig direktem Patientenkontakt wie Laborärzte, Pathologen oder Humangenetiker, die bisher gar nicht der Bedarfsplanung unterlagen, wird auf Ebene der gesamten KV-Region beplant.

„Die neue Bedarfsplanung bietet uns mehr regionale Gestaltungsmöglichkeiten, von denen wir auch Gebrauch gemacht haben. Versorgungsengpässe zu identifizieren“, so die Einschätzung des Vorstands der KV Bayerns Wolfgang Krombholz.

hil

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