KV Berlin warnt vor Aushöhlung der Selbstverwaltung
Berlin – Die Vorsitzende der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin, Margret Stennes, hat vor einer weiteren Aushöhlung der Gestaltungsfreiheit der ärztlichen Selbstverwaltung durch staatliche Eingriffe gewarnt.
„Bereits das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz hat die ärztliche Selbstverwaltung massiv eingeschränkt und ist damit eine ernsthafte Bedrohung für eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems“, sagte Stennes. Dem Gesetzgeber müsse bewusst sein, dass eine existenzielle Schwächung der Selbstverwaltung die Versorgung der Patienten in Deutschland ernsthaft gefährde.
Mit der Geduld am Ende
Hintergrund der Äußerungen von Stennes sind Forderungen des ehemaligen Berliner Gesundheitssenators und Vizevorsitzenden des CDU-Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege, Mario Czaja (CDU). Dieser hatte auf einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care betont, es sei eine stärkere Verantwortung der öffentlichen Hand im Rahmen der ambulanten Bedarfsplanung notwendig.
Czaja hatte Medienberichten zufolge betont, dass die ärztliche Selbstverwaltung immer wieder daran scheitere, Über- und Unterversorgung bei Arztsitzen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. In der Union mehrten sich die Stimmen, die mit ihrer Geduld am Ende seien.
„Angesichts des bundesweiten Ärztemangels, der sinkenden Bereitschaft, sich niederzulassen, aber auch des Trends, ambulante Versorgung in Medizinischen Versorgungszentren zu konzentrieren, muss es Aufgabe aller sein, die Attraktivität der Tätigkeit in der Niederlassung zu steigern und einer Reduzierung der Versorgung an weniger attraktiven Standorten entgegenzuwirken“, sagte hingegen Stennes.
Dies werde durch staatlichen Zwang, zum Beispiel bei der Wahl des Praxisortes, nicht gelingen. „Gerade Herr Czaja müsste wissen, dass man im konstruktiven Dialog mit der Selbstverwaltung imstande ist, notwendige Reformprozesse anzustoßen“, unterstrich die KV-Chefin.
Sie wies darauf hin, dass die KV zurzeit in engem Austausch mit den Berliner Verwaltungsbezirken und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung stehe, um nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Der KV Berlin sei es ein wichtiges Anliegen, die Herausforderungen in der ambulanten Versorgung auf regionaler Ebene zu lösen.
Bundeseinheitliche Vorgaben hätten in der Vergangenheit hingegen dazu geführt, dass die regionalen Institutionen in ihrem Handlungsspielraum zunehmend eingeschränkt wurden und keine regionalspezifischen Lösungen etabliert werden konnten.
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