Ärzteschaft

KV Bremen mahnt Korrektur der Impfverordnung an

  • Freitag, 22. Januar 2021
/picture alliance, Laci Perenyi
/picture alliance, Laci Perenyi

Bremen – Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) hat eine Korrektur der aktuellen Impfverord­nung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefordert. Darin werden niedergelassene Ärzte in die zweite Priorisierungsstufe eingeteilt. Der KV zufolge sollten aber alle, die an vorderster Front gegen Corona aktiv sind, unverzüglich geimpft werden.

„Es wäre fatal, wenn die Niedergelassenen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, weil sie selbst infiziert sind“, sagten die KV-Vorstände Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. Die Regelver­sorgung, die den Krankenhäusern den Rücken für die Versorgung schwerer COVID-19-Erkrankten freihal­te, dürfe nicht zusammenbrechen.

Die KV Bremen hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) mittlerweile dazu übergegangen ist, niedergelassene Haus- und Fachärzte, die vulnerable Patienten­gruppen versorgen, der höchsten Priorisierungsgruppe 1 zuzuordnen. Diese Erkenntnisse sollten unver­züglich in die Bundesimpfverordnung eingearbeitet und bundesweit vereinheitlicht werden.

„Das wäre nicht nur aus epidemiologischer Sicht vernünftig. Es würde auch das Engagement der Nieder­ge­lassenen und ihrer Praxisteams wertschätzen, die seit Anbeginn der Pandemie an vorderster Front im Kampf gegen Corona stehen“, so Rochell und Josenhans.

Derzeit führten praktisch kaum sauber abgrenzbare Vorgaben zu zeitraubenden Diskussionen der Ärzte­schaft mit den Behörden und bundesweit unterschiedlichen Regelungen. „Das ruft zu Recht Unmut her­vor“, erklärten die Vorstände.

Ihnen zufolge zeichnet sich in Bremen diesbezüglich eine positive Entwicklung ab. Die KV Bremen und das Land hätten sich in dieser Woche darauf verständigt, dass entsprechend der neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Bremer und Bremerhavener Praxen, die Pflegeheim-, Palliativ- oder onkologi­sche Patienten versorgen, in die Priorisierungsgruppe 1 einsortiert werden und den Ärzten und Praxis­mitar­beitern vorrangig ein Impftermin angeboten wird.

„Hier läuft die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen rund um den Krisen­stab und der KV Bremen sehr gut“, betonten Rochell und Josehans.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung